Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Aval
Bankaval (ital. Avallo „Bürgschaft“), ist ein Oberbegriff für Bürgschaften, Garantien und Wechselverpflichtungen in Form von Akzepten und Indossamenten, die ein Kreditinstitut für seine Kunden gegenüber Dritten übernimmt. Die Banken haften somit für ihre Kunden.
Bei einem Bankaval muss beispielsweise der Mieter bei einer Mietkaution kein Geld hinterlegen, sondern er legt als Sicherheit eine Bankbürgschaft vor.
Dies ist für das Kreditinstitut ein Kreditversprechen, so dass vor Gewährung eines Bankavals die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden sorgfältig geprüft werden müssen.