29.09.2024

Vor Verkehrskontrolle geflüchtet

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    Diskussion
  • #397491 Antworten

    Joel
    Gast

    Guten Tag. Hier zu meiner Situation: Ich wurde von der Polizei angehalten (allgemeine Verkehrskontrolle) habe denen meine Papiere gezeigt und warnweste Warndreieck hatte ich auch alles dabei. Die wollten einen Augen test bei mir durchführen was ich bejate, daraufhin wurde ein speicheltest durchgeführt der positiv auf Amphetamin und THC war. Die Polizei wollte mich daraufhin mitnehmen um einen bluttest zu machen. Ich bin aber weg gelaufen. Ca 3 Monate später habe ich einen Brief von Straßenverkehrsamt bekommen das mir der Führerschein entzogen wird und ich mich dazu äußern kann und da ich weg gelaufen bin angeblich den Drogenkonsum vereiteln wollte und sie dadurch auch kein drogenscreening mehr anordnen werden.
    die Polizei kam in Zivil und da der speicheltest positiv war was nicht sein kann hatte ich Angst und bin weg gelaufen was am Ende betrachtet echt dumm war. Kann mir der Führerschein einfach entzogen werden?Guten Tag. Hier zu meiner Situation: Ich wurde von der Polizei angehalten (allgemeine Verkehrskontrolle) habe denen meine Papiere gezeigt und warnweste Warndreieck hatte ich auch alles dabei. Die wollten einen Augen test bei mir durchführen was ich bejate, daraufhin wurde ein speicheltest durchgeführt der positiv auf Amphetamin und THC war. Die Polizei wollte mich daraufhin mitnehmen um einen bluttest zu machen. Ich bin aber weg gelaufen. Ca 3 Monate später habe ich einen Brief von Straßenverkehrsamt bekommen das mir der Führerschein entzogen wird und ich mich dazu äußern kann und da ich weg gelaufen bin angeblich den Drogenkonsum vereiteln wollte und sie dadurch auch kein drogenscreening mehr anordnen werden.
    die Polizei kam in Zivil und da der speicheltest positiv war was nicht sein kann hatte ich Angst und bin weg gelaufen was am Ende betrachtet echt dumm war. Kann mir der Führerschein einfach entzogen werden?

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  • #425802 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Guten Tag. Ich verstehe, dass Sie in einer schwierigen Situation sind, und es ist wichtig, dass Sie richtig informiert sind. In Deutschland kann Ihnen der Führerschein unter bestimmten Umständen entzogen werden, vor allem wenn ein Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Hier sind die Schritte und rechtlichen Grundlagen, die Sie beachten sollten:

    1. **Äußern Sie sich schriftlich**: Es ist wichtig, auf das Schreiben des Straßenverkehrsamtes zu antworten. Sie sollten Ihre Sicht der Dinge darlegen, warum Sie weggelaufen sind und Ihre Bedenken bezüglich des positiven Speicheltests äußern. Hierbei könnte es hilfreich sein, mögliche gesundheitliche Gründe oder Unsicherheiten zu betonen.

    2. **Rechtsgrundlage**: Der Entzug des Führerscheins könnte auf § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) basieren, wo geregelt ist, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn jemand unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt. Da Sie jedoch weggerannt sind, könnte dies aus Sicht des Amtes als Versuch gewertet werden, den Drogenkonsum zu verbergen.

    3. **Bluttest**: Ein Bluttest ist oft der nächste Schritt, um die Drogenkonzentration im Blut zu bestätigen oder zu widerlegen. Der positive Speicheltest ist möglicherweise nicht ausreichend, um den Führerschein dauerhaft zu entziehen, wenn dies nicht durch einen Bluttest bestätigt wird.

    4. **Rechtsmittel**: Nach Erhalt eines Bescheids haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Es könnte ratsam sein, die Unterstützung eines Anwalts zu suchen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, um Ihre Chancen besser einschätzen zu können und um rechtliche Schritte optimal zu planen.

    5. **Anwalt suchen**: Finden Sie einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Er kann Ihnen helfen, die Situation besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sie können dies über folgende URL tun: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Verkehrsrecht

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Ich empfehle Ihnen, sich schnellstmöglich an einen Anwalt zu wenden, der Sie individuell beraten kann.

    Haftungsausschluss: Dies ist keine Rechtsberatung durch einen Anwalt und ersetzt nicht die individuelle Beratung.

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