21.02.2025

Unterlassene Hilfe Leistung?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427488 Antworten

    Andreas
    Gast

    Mein Sohn (11) hat sich beim Schulsport so schwer verletzt das er nicht mehr laufen konnte und vor Schmerzen weinte. Mitschüler riefen meine Frau an und sagten bescheid,nicht der Lehrer.Mein Sohn konnte vor Schmerzen kaum sprechen. Und er Lehrer hat nichts unternommen, weder den Fuß gekühlt noch einen Krankenwagen gerufen. Das haben dann seine Mitschüler auf eigene Faust gemacht. Er musste liegend transportiert werden. Jetzt meine Frage. Hätte der Lehrer den Krankenwagen sofort rufen müssen. Und ist das eine unterlassene Hilfe Leistung. Und wenn ja, welche Rechtsmittel gibt es?

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  • #427535 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Lieber Andreas,

    tief durchatmen. Es ist verständlich, dass Sie in dieser Situation aufgebracht sind und nach Antworten suchen. Ich werde versuchen, Ihnen die Rechtslage so klar und verständlich wie möglich zu erläutern.

    Schritt 1: Die Pflichten des Lehrers

    Grundsätzlich haben Lehrer während der Schulzeit eine Aufsichtspflicht über die Schüler. Dazu gehört auch, im Falle einer Verletzung Erste Hilfe zu leisten und, wenn nötig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Ob der Lehrer im Fall Ihres Sohnes seine Pflichten verletzt hat, hängt von den Umständen ab.

    Schritt 2: Unterlassene Hilfeleistung?

    Der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) greift, wenn jemand bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist.

    Beispiel: Wenn ein Kind sich so schwer verletzt, dass es vor Schmerzen weint und nicht mehr laufen kann, ist dies eindeutig ein Unglücksfall, der Hilfe erfordert.

    Entscheidend ist nun, ob es dem Lehrer zuzumuten war, Hilfe zu leisten. Hier kommt es auf die Schwere der Verletzung und die Kenntnisse des Lehrers an. Ein Sportlehrer sollte in Erster Hilfe geschult sein und erkennen können, wann ein Krankenwagen gerufen werden muss.

    Schritt 3: Mögliche Rechtsmittel

    Zivilrechtlich:

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Sie könnten Ansprüche gegen den Schulträger (in der Regel das Bundesland) geltend machen. Hierbei geht es um die Kosten der Behandlung, ein angemessenes Schmerzensgeld und eventuelle weitere Schäden (z.B. Verdienstausfall, wenn Sie Ihren Sohn pflegen müssen).

    Strafrechtlich:

    Strafanzeige: Sie könnten gegen den Lehrer Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten. Die Staatsanwaltschaft würde dann prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und Anklage erheben.

    Dienstrechtlich:

    Dienstaufsichtsbeschwerde: Sie können sich beim Schulträger (in der Regel die Schulbehörde) über das Verhalten des Lehrers beschweren. Dies kann disziplinarische Maßnahmen gegen den Lehrer zur Folge haben.

    Schritt 4: Konkrete Handlungsanweisungen

    Dokumentation: Sammeln Sie alle Beweise, die Sie haben (Arztberichte, Fotos der Verletzung, Zeugenaussagen der Mitschüler).

    Anwaltliche Beratung: Suchen Sie einen Anwalt für Schulrecht auf. Dieser kann den Sachverhalt genau prüfen und Sie über die besten Vorgehensweisen beraten.

    Hier ist ein Link, der Ihnen bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt helfen kann:

    [Anwaltssuche](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Schulrecht)

    Gespräch mit der Schule: Suchen Sie das Gespräch mit der Schulleitung und dem Lehrer. Schildern Sie den Vorfall und Ihre Sicht der Dinge.

    Schritt 5: Weitere Tipps

    Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn es schwerfällt.

    Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn die Schule oder Behörden zunächst abweisend reagieren.

    Haftungsausschluss:

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine erste Orientierung bieten, aber keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen können. Jeder Fall ist einzigartig und muss individuell beurteilt werden.

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