Unterbringungskosten für den Hund meines vestorbenen Vaters
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Diskussion
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Im Juli 2024 ist mein Vater gestorben. Da es kein Testament gab, habe ich im August 2024 einen Erbschein beantragt aber noch nicht bekommen. Es gibt keine weiteren Erben.
Mein Vater hatte einen Altdeutscher-Schäferhund-Rüde Rex (ca. 4 Jahre). Aufgrund des Gesundheitsstandes (saß im Rollstuhl) war mein Vater nicht in der Lage den Hund zu erziehen. Wenn Personen ins Haus kamen (z.B. Pflegedienst) brachte er ihn in den Garten. Einmal fiel der Hund eine Frau, die im Haushalt geholfen hat, an. Diese öffnete die Tür zur Terrasse, wo der Hund stand. Der Angriff des Hundes blieb nicht ohne Spuren (Versicherungsfall). Ein anderes Mal biss der Hund meinen Vater in den Arm (er war Bluter und musste schnell behandelt werden). Daraufhin wurde Rex vermittelt. Nach kurzer Zeit wurde er zurück gebracht, weil er jemanden gebissen hat.
Ich selber hatte nur wenig Kontakt zu dem Hund und konnte keine Verbindung aufbauen, da meine Familie und ich 600 km von meinem Vater entfernt wohnten. Rex erschien mir immer sehr reizbar, aggressiv und unberechenbar. Mehrmals habe ich meinem Vater gebeten den Hund abzugeben oder wenigstens eine Hundeschule aufzusuchen.
Als mein Vater im Mai 2024 in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung kam, wurde der Hund Rex vom Tierarzt abgeholt und in ein Tierheim abgegeben. Über den Verbleib des Hundes wurde mir gesagt, dass dieser abgeholt wurde und zur Vermittlung freigegeben wurde ohne Einzelheiten. Später war ich mit vielen anderen Sachen beschäftigt (Beerdigung, Haushaltsauflösung, Versicherungen und Abos Kündigung, Rechnungen begleichen u.s.w.), dass ich nicht mehr an den Hund gedacht habe.
Am 28.01.2025 ist mir ein förmlich zugestellter Brief vom Landkreis Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zugestellt wurde. Laut dem Bescheid muss ich als Erbe die ganzen Kosten für Tierarztrechnungen und für Unterbringung des Tieres: vom Mai bis November 2024 ca. 3000 Euro und pro jeden weiteren Tag 10 Euro. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, da ich noch kein Erbe bin. Erst aus dem Brief habe ich erfahren, dass mein Vater dem Tierarzt telefonisch der Maßnahme zugestimmt hat indem der Hund auf dessen Kosten fortgenommen werden müsse, und mein Vater bat darum Rex in gute Hände zu vermitteln. Eine Vermittlung ist bis jetzt nicht möglich gewesen, wodurch weiterhin Unterbringungskosten anfallen.
Ich habe mit dem zuständigen Beamten telefoniert, worin auch das bekannte aggressive Verhalten besprochen und seinerseits bestätigt wurde. Per E-Mail habe ich mehrmals nachgefragt wie es mit dem Hund weiter geht. Mir wurde geantwortet, dass die anderen Wege (z. B. Versuche für eine unentgeltliche Abgabe des Tiers an eine Person oder Tierschutzorganisationen, die mit dem Hund umgehen kann) nochmal verstärkt in Betracht gezogen werden.
Weil der Tierarzt oder das Tierheim so lange gebraucht haben um mich über die Situation zu informieren, könnte ich rechtzeitig keine Lösung finden und muss jetzt eine unzumutbare auflaufende Summe zahlen.
Meine Frage: kann man wegen der Zahlung oder der gesamten Zahlung etwas unternehmen? Danke im Voraus!