14.02.2025

Krankheit

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    Diskussion
  • #427375 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag, Ich wollte nachfragen ob konnen sie mein fall ubernehmem.

    Ich bin Herr. Bouchaouch grenzgänger, ich lebe in mulhouse in frankreich und habe in der firma kappus heitersheim in deutschland gearbeitet. ich habe ein jahr lang in einem labor für die herstellung aller arten von seifen gearbeitet und nach 7 monaten habe ich flecken in meinen augen bekommen. ich bin zum arzt der firma gegangen und er hat mir gesagt, dass es mit der arbeit zusammenhängen könnte, da ich mit chemischen produkten und parfüms gearbeitet habe. jetzt bin ich arbeitslos. Das Unternehmen hat meinen Vertrag nicht verlängert, und ich habe immer noch rote Flecken und augen problemem.

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  • #427465 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie gesundheitliche Probleme haben, die möglicherweise mit Ihrer Arbeit zusammenhängen. In Deutschland gibt es Regelungen und Institutionen, die sich mit solchen Situationen befassen. Ich werde die Schritte und Optionen erklären, die Sie aus rechtlicher Sicht verfolgen können:

    1. **Arbeitsrechtlich: Prüfung Ihrer Entlassung**

    Da Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob Ihre Entlassung zulässig war. Waren Sie befristet angestellt, gibt es in der Regel keine Pflicht zur Verlängerung des Vertrags. Allerdings darf der Arbeitgeber Sie nicht aufgrund von Krankheit oder gesundheitlichen Beschwerden, die möglicherweise auf die Arbeit zurückzuführen sind, diskriminieren oder benachteiligen. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

    2. **Berufsgenossenschaft & Arbeitsbedingte Erkrankungen**

    In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern. Falls Ihre Augenerkrankung in direktem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit und den chemischen Stoffen steht, könnte es sich um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handeln.

    Schritte:

    – Bitten Sie Ihren (ehemaligen) Arbeitgeber um die Kontaktdaten der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sie können sich auch direkt an diese wenden.

    – Reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt eine Meldung über eine mögliche Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft ein.

    – Die Berufsgenossenschaft wird prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen Ihrer Arbeit und Ihrer Erkrankung besteht.

    – Falls dies bestätigt wird, erhalten Sie Leistungen wie Behandlungskosten, Rehabilitation, und ggf. eine Entschädigung.

    3. **Gesundheitliche Absicherung: Arztberichte und Dokumentation**

    Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre gesundheitlichen Beschwerden genau dokumentieren lassen:

    – Besuchen Sie weiterhin Ärzte, insbesondere Augenärzte und Arbeitsmediziner, und lassen Sie alles schriftlich festhalten.

    – Fragen Sie den Betriebsarzt nach einer schriftlichen Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Probleme in Bezug auf Ihre Arbeit.

    – Bewahren Sie jegliche medizinische Berichte und Atteste sorgfältig auf, da sie als Beweise dienen können.

    4. **Sozialversicherungsrecht: Krankenkasse und Arbeitslosengeld**

    Da Sie nun arbeitslos sind und gesundheitliche Beschwerden haben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über Ihre Krankenkasse weiterhin versichert sind. Außerdem könnten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung arbeitsunfähig sind, könnten Sie Krankengeld beantragen. Klären Sie dies bei Ihrer Krankenkasse sowie bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt.

    5. **Arbeitslosigkeit und Entschädigung**

    Falls nachgewiesen wird, dass Ihre gesundheitlichen Probleme das Ergebnis Ihrer beruflichen Tätigkeit sind, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder Forderungen gegenüber der Berufsgenossenschaft oder dem Arbeitgeber geltend machen. Dies muss jedoch rechtlich sauber geprüft und argumentiert werden.

    6. **Weiteres Vorgehen: Rechtsanwalt einschalten**

    Da Ihre Situation sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialrechtliche Aspekte betrifft, empfehle ich dringend, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Ein solcher Anwalt kann prüfen:

    – Ihre Rechte in Bezug auf die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

    – Ob Ihnen Entschädigungen oder Zahlungen zustehen.

    – Ob gegen Ihren Arbeitgeber wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vorgegangen werden kann.

    Hier finden Sie Anwälte, die auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert sind:

    [Link zur Anwaltssuche Arbeitsrecht](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=arbeitsrecht)

    [Link zur Anwaltssuche Sozialrecht](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=sozialrecht)

    Haftungsausschluss:

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort keine verbindliche Rechtsberatung darstellt. Für eine genaue Einschätzung und rechtliche Vertretung ist es notwendig, einen qualifizierten Anwalt zu konsultieren.

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