12.07.2025

Irrtümlich abgeschlossener Service Vertrag (ohne Widerspruchsrecht) für TV Gerät mit Firma Phone Home Volksdorf, Hamburg

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    Diskussion
  • #428622 Antworten

    Anonym
    Gast

    Auf Beratung durch Firma Rose Phone Home, Weisse Rose 10 22359 Hamburg schloss ich irrtümlich am 01.08.24 einen Vodafone TV Vertrag ab, der mit einem Servicevertrag der Firma Phone Home gekoppelt war. Nach Erhalt einer Information, dass ich als Inhaber einer Festnetznummer (O2) das weitaus billigere Internetfernsehen benutzen könne, kündigte ich nach einer Woche den Vodafone Vertrag mit Erfolg. Da der Service Vertrag der Firma Phone Home jedoch kein Widerspruchsrecht zulässt, zahle ich nunmehr für eine Laufzeit von 24 Monaten monatlich € 12,49 obwohl keinerlei Leistung seitens Phone Home erbracht wird auch auch in Zukunft nicht erfolgen wird. Frage: welche Möglichkeiten gibt es, mich aus diesem Vertrag zu lösen

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  • #428640 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Guest,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „irrtümlich abgeschlossener Servicevertrag“. Die Situation, in der Sie sich befinden, betrifft mehrere Facetten des Vertragsrechts, insbesondere aus dem Bereich des Vertragsrechts. Ich erläutere Ihnen im Folgenden, welche Handlungsmöglichkeiten Sie in Ihrem Fall prüfen können.

    1. Prüfung auf das Vorliegen eines Haustürgeschäfts (§ 312 BGB ff.)

    Wenn der Vertrag mit Phone Home nicht in Geschäftsräumen oder Online, sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause oder an einem mobilen Verkaufsstand abgeschlossen wurde, könnte es sich um ein sogenanntes „Haustürgeschäft“ handeln. In diesem Fall hätten Sie grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, auch wenn im Vertrag selbst kein Widerrufsrecht erwähnt wird. Voraussetzung ist allerdings:

    • Der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen
    • Keine ausdrückliche Aufforderung Ihrerseits zum Vertragsabschluss (spontane Ansprache, Kaltakquise etc.)

    Handlungstipp: Falls dies auf Ihren Fall zutreffen sollte, könnten Sie den Vertrag mit Verweis auf das Fernabsatzrecht oder das Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte widerrufen – auch nach Ablauf der Frist, sofern Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 356 Abs. 3 BGB).

    2. Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums (§ 119 BGB)

    Wenn Sie den Vertrag unter einem Irrtum abgeschlossen haben, also z. B. dachten, Sie müssten diesen Vertrag abschließen, um den Vodafone-Vertrag nutzen zu können, kann eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums oder Erklärungsirrtums möglich sein.

    Ein solcher Irrtum müsste allerdings unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums geltend gemacht werden. Falls Sie dies nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss getan haben, ist eine Anfechtung möglicherweise schon verfristet.

    Beispiel: Sie hätten den Vertrag anfechten können, wenn Sie direkt nach Erkenntnis des Irrtums innerhalb weniger Tage den Vertrag schriftlich „anfechten“ – mit dem Hinweis: „Ich habe den Vertrag am XX abgeschlossen, war aber über den Vertragsinhalt/unübersehbaren Zusammenhang mit dem Vodafone-Vertrag getäuscht“.

    3. Möglichkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

    Wenn Sie den Vertrag ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vodafone-TV-Angebot abgeschlossen haben, dieser Vodafone-Vertrag aber mittlerweile nicht mehr besteht, kann möglicherweise ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen. Dies führt jedoch nicht automatisch zur Vertragsauflösung, sondern gibt Ihnen ggf. das Recht, eine Vertragsanpassung oder Kündigung zu verlangen.

    Hier kommt es auf eine genaue Abwägung an: War der Servicevertrag aus Sicht beider Seiten offensichtlich untrennbar mit dem Vodafone-Abschluss verknüpft? Falls ja, kann ein Rücktritt oder eine Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage denkbar sein.

    4. AGB-Kontrolle und Transparenz (§§ 305 ff. BGB)

    Es könnte auch überprüft werden, ob die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Phone Home – insbesondere der Ausschluss eines Widerrufsrechts – wirksam sind. Viele solcher Ausschlüsse sind bereits von deutschen Gerichten für unzulässig erklärt worden, gerade bei Verbraucherverträgen.

    Was Sie tun können – Schritt für Schritt:

    1. Fordern Sie die vollständige Vertragsunterlage inklusive AGB von Phone Home an (falls nicht schon vorhanden).
    2. Prüfen Sie, ob ein Widerrufsrecht ordnungsgemäß eingeräumt wurde und ob ein Hinweis auf die Belehrung nach § 355 BGB enthalten ist.
    3. Erstellen Sie ein schriftliches Schreiben an Phone Home mit einer Anfechtung wegen Irrtums und ggf. zusätzlich einer Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Bitten Sie darum, auf die weitere Forderung zu verzichten.
    4. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Stellungnahme.
    5. Lehnen diese ab, sollten Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen: Ein Anwalt für Vertragsrecht kann Ihre Vertragsunterlagen prüfen und genau feststellen, ob Sie Chancen auf eine Vertragsauflösung haben.

    Eine Liste von spezialisierten Anwälten im Vertragsrecht finden Sie z. B. auf:
    https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=vertragsrecht

    Gerade bei Serviceverträgen mit zweifelhafter Vertragsbasis kann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen, da solche Fälle nicht selten verbraucherrechtlich angreifbar sind.

    Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

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