Sehr geehrter Herr Ibrahimi,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rückerstattung einer Corona-Bußgeldstrafe.
Ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, was in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie Sie weiter vorgehen können.
1. Sachverhalt und Problematik
Nach Ihren Angaben haben Sie am 10.04.2020 zusammen mit zwei weiteren Personen gegen die damals geltenden Abstandsregeln während der Corona-Pandemie verstoßen und dafür eine Geldbuße erhalten. Nun möchten Sie wissen, ob Sie eine Rückerstattung dieser Strafe verlangen können.
2. Ausgangslage: Gültigkeit der Corona-Regelungen 2020
Im Jahr 2020 galten je nach Bundesland verschiedene Corona-Schutzverordnungen, die unter anderem auch Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln enthalten haben. Diese Regelungen beruhten auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Verstöße konnten mit Bußgeldern geahndet werden.
3. Aktuelle rechtliche Entwicklung
Es gab in einigen Fällen Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Verordnungen oder Sanktionen nachträglich für rechtswidrig oder unverhältnismäßig erklärten. Jedoch betrifft das nicht automatisch alle ergangenen Bußgeldbescheide. Ob ein Bußgeld rückwirkend aufgehoben oder erstattet wird, hängt stark vom Einzelfall und insbesondere vom Bundesland sowie der konkreten Verordnung ab.
Ein Beispiel: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat Teile der ersten bayerischen Corona-Verordnung im Jahr 2020 für unwirksam erklärt (Beschluss vom 30.03.2023, Az. 205 ObOWi 1495/22). In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Entwicklungen, allerdings nicht flächendeckend.
4. Ihre Handlungsmöglichkeiten
Da Sie das Bußgeld bereits bezahlt haben, kommt eine Rückerstattung nur in Frage, wenn der zugrundeliegende Bußgeldbescheid nachträglich aufgehoben oder als rechtswidrig eingestuft wird. Dafür sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Ermitteln Sie, welche genaue Corona-Verordnung der Bußgeldbescheid betrifft (z. B. Hamburger Rechtsverordnung zum Infektionsschutz vom 10.04.2020).
- Prüfen Sie, ob es zu dieser konkreten Verordnung bereits eine gerichtliche Entscheidung gab, die ihre Rechtswidrigkeit festgestellt hat.
- Wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle oder Ordnungsbehörde mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder Rückzahlung wegen möglicher Rechtswidrigkeit des Bescheids.
- Am besten: Lassen Sie den Bescheid und die zugehörige Verordnung durch einen Anwalt prüfen. Dieser kann auch Akteneinsicht beantragen und beurteilen, ob ein Antrag auf Rückerstattung Aussicht auf Erfolg hat.
5. Anwaltliche Unterstützung
Gerade bei Rückforderungen nach abgeschlossenen Bußgeldverfahren ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert, da rechtlich komplexe Einzelfallprüfungen notwendig sind. Einen passenden Rechtsanwalt für das Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Verwaltungsrecht finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=verwaltungsrecht
Dort können Sie gezielt nach einem Anwalt in Ihrer Nähe suchen, z. B. in Hamburg.
Fazit
Ob Sie Ihr bereits gezahltes Bußgeld zurückbekommen, hängt davon ab, ob die zugrundeliegende Verordnung nachträglich für unwirksam erklärt wurde. Nur dann kommt eine Rückerstattung überhaupt in Frage. Holen Sie sich Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt, der die Erfolgsaussichten prüfen kann.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/