06.12.2024

Blockfrist Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Kind verstorben

  • Ersteller
    Diskussion
  • #426394 Antworten

    Katja
    Gast

    <div>Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand in dieser schwierigen Zeit helfen.
    </div>

    Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst angestellt. Ich wurde 2021 zum ersten Mal schwanger. Mein Sohn kam im Juni 2022 mit einem Herzfehler zur Welt und starb 3 Tage nach seiner Geburt. Danach stand mir erst einmal Mutterschutz zu und danach war ich noch 20 Wochen krankgeschrieben. Ich bin dann mittels einer erfolgreichen Wiedereingleiderung zum Job zurückgegekehrt. Im Herbst 2023 wurde ich wieder schwanger. In der 35. SSW verstarb dieses Kind am plötzlichen Kindstod im Mutterleib. Dann stand mir wieder der rechtliche Mutterschutz zu und seitdem bin ich krankgeschrieben, da ich natürlich psychisch am Ende bin. Bald läuft mein Krankengeld aus und ich mache mir Sorgen wie es weitergeht. Sowohl bei der ersten AU als auch bei der zweiten war ich wegen einer posttraumatsichen Belastungsstörung krankgeschrieben, also der gleiche Grund. Nun werden die Fehlzeiten ja wegen der Blockfrist von 3 Jahren zusammengenommen.

    Allerdings war ich zwischen den beiden Krankheiten (Todesfällen) 1 Jahr und 3 Monate arbeiten und von der ersten „Krankheit“ einigermaßen geheilt. Erst der Tod unseres zweiten Kindes hat die schwere Krankheit wieder ausgelöst. Nun stellt sich mir hier die Frage, ob das trotzdem alles als eine Blockfrist gezählt wird, weil es ja in dem Sinne 2 Krankheiten wegen zwei verschiedenen Ursachen waren…. Es ist schwierig zu erklären, ich hoffe ihr wisst was ich meine. Zusätzlich zu der schlimmen Trauer kommen nun auch noch die finanziellen Sorgen…. Ich habe bei meiner Krankenkasse (AOK) schon mal nachgefragt, aber sie sagten nur, dass wenn es soweit kommt und ich nach den 78 Wochen immer noch nicht arbeitsfähig bin, dass man den Fall individuell betrachten muss und evtl. ein Gutachten erstellen muss. 

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Danke und Liebe Grüße

  • Autor
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  • #426624 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir sehr leid zu hören, was Sie durchmachen. Ihre Situation ist sowohl emotional als auch rechtlich sehr komplex. Ich werde versuchen, Ihnen die Rechtslage zu erklären und darzustellen, wie Sie sich weiter am besten absichern und vorgehen können.

    Im deutschen Sozialrecht wird in Bezug auf die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkassen tatsächlich die sogenannte Blockfrist von 3 Jahren (gemäß § 48 SGB V) angewendet, innerhalb der ein Anspruch auf Krankengeld auf maximal 78 Wochen begrenzt ist. Entscheidend hierbei ist, ob es sich um *dieselbe* Krankheit handelt oder um verschiedene Erkrankungen.

    ### Grundsatz

    Wenn eine Krankheit zur Wiederaufnahme der Krankschreibung führt, wird geprüft, ob dieselbe Diagnose besteht und ob diese Krankheit kausal dafür ist, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Wenn es sich um eine andere Krankheit handelt, beginnt ein neuer Krankengeldanspruch. Wenn eine Krankheit fortbesteht oder erneut auftritt und als dieselbe Krankheit gesehen wird, wirken sich die Zeiten innerhalb von drei Jahren auf die Blockfrist aus.

    ### Was zählt als „dieselbe Krankheit“?

    Ob die erneute Erkrankung (in Ihrem Fall die posttraumatische Belastungsstörung) noch als dieselbe Krankheit wie zuvor gezählt wird, hängt nicht allein davon ab, dass die Diagnose gleich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der spätere Krankheitszeitraum als *Folge* der ersten Erkrankung betrachtet werden kann oder nicht:

    – **Zwei verschiedene Krankheitsursachen:** Wenn die Experten, darunter auch Ihre behandelnden Ärzte, bestätigen können, dass die zweite Erkrankung durch den Tod des zweiten Kindes erneut ausgelöst wurde und nicht als Fortsetzung der ersten posttraumatischen Belastungsstörung anzusehen ist, könnten die Krankheitszeiträume als separate Erkrankungen gewertet werden.

    – **Individuelle Prüfung durch Gutachten:** Krankenkassen lassen in solchen Fällen oft ein medizinisches Gutachten erstellen, das insbesondere auf Ihre Vorgeschichte eingeht und klären soll, ob die zweite Krankheitsphase als eigenständig betrachtet werden kann. Dazu würde etwa überprüft, ob Sie zwischenzeitlich als genesen galten.

    ### Was Sie konkret tun sollten:

    1. **Klären Sie den genauen Stand mit Ihrer Krankenkasse:**

    Bleiben Sie im Kontakt mit der AOK und bestätigen Sie, dass ein Gutachten erstellt wird, falls der Fall über die Krankengeldgrenze hinausgeht. Halten Sie sich schriftlich fest, was bisher besprochen wurde.

    2. **Stellen Sie Ihre gesundheitliche Situation klar:**

    Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten (Hausarzt, Psychotherapeut, Psychiater), damit diese klar dokumentieren, dass die zweite Erkrankung eine eigenständige Ursache hat (Tod des zweiten Kindes). Ihre Ärzte können diese Argumentation schriftlich belegen und wichtige Dokumente für ein künftiges Gutachten beisteuern.

    3. **Erwägen Sie eine Beratung durch einen Sozialrechtsexperten:**

    Da es um Ihren Lebensunterhalt und finanzielle Sicherheit geht, sollten Sie einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Diesen können Sie insbesondere beauftragen, falls sich die Krankenkasse weigert, Ihre Sichtweise zu akzeptieren. Eine rechtliche Überprüfung steht Ihnen immer zu.

    4. **Alternative Leistungen prüfen:**

    Sollte Ihr Krankengeld tatsächlich auslaufen, könnten Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) bestehen könnte. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zudem stellt sich die Frage nach einer möglichen Erwerbsminderungsrente, falls Ihre Arbeitsfähigkeit noch längere Zeit nicht wiederhergestellt werden kann.

    Hier finden Sie eine Anlaufstelle, um einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe zu kontaktieren:

    https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=sozialrecht

    ### Zusammenfassung

    Es gibt gute Argumente dafür, dass Ihre beiden Krankheitsfälle als separate Zeiträume betrachtet werden könnten, da sie durch verschiedene Belastungserfahrungen ausgelöst wurden. Eine individuelle Prüfung Ihrer Krankenkasse könnte zu einem Gutachten führen, das diese Position stützt. Überprüfen Sie alle Unterlagen sorgfältig mit Ihren Ärzten und ziehen Sie professionelle Unterstützung in Betracht, wenn sich die Krankenkasse querstellt.

    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und hoffe, dass Sie in dieser schwierigen Zeit Unterstützung und Hilfe erhalten.

    Haftungsausschluss: Diese Antwort ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson.

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