06.03.2025

Arbeitsverweigerung ungewartete Maschine

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427634 Antworten

    anonym
    Gast

    Guten Tag,

    Wir haben in unserer Abteilung eine große Produktionsmaschine, die seit einigen Jahren vom Hersteller nicht mehr gewartet wird und keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Unser selbst bestimmter Wartungsintervall ist inzwischen auch überschritten. Sie hatte in den vergangenen Jahren einige Fehlfunktionen und man könnte sich (durch große, sich bewegende Elemente) verletzen, wenn z.B. der Notstopp nicht zuverlässig funktioniert.

    Ich wollte nun erfragen, ob hier eine Arbeitsverweigerung aufgrund von Sicherheitsbedenken rechtens wäre.

  • Autor
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  • #427635 Antworten

    Rehan
    Administrator

    Guten Tag, in Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeit zu verweigern, wenn eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben besteht. Dies ergibt sich unter anderem aus § 618 BGB und § 3 ArbSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wenn eine Produktionsmaschine nicht mehr ordnungsgemäß gewartet wird und es bereits Fehlfunktionen gab, die ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen: 1. **Gefährdung melden**: Melden Sie die potenzielle Gefahr sofort dem Vorgesetzten oder dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen. Am besten schriftlich, damit später ein Nachweis existiert. 2. **Betriebsrat oder Arbeitsschutzbeauftragten einbeziehen**: Falls im Unternehmen ein Betriebsrat oder Sicherheitsbeauftragte existieren, sollten diese informiert werden. Sie können auf eine Lösung hinwirken. 3. **Unfallverhütungsvorschriften prüfen**: Unter Umständen verstößt der Arbeitgeber gegen Vorgaben der Berufsgenossenschaften oder der Arbeitsschutzbehörden. Falls es eine Gefährdungsbeurteilung gibt, könnten Sie diese anfordern. 4. **Gewerbeaufsichtsamt informieren**: Falls der Arbeitgeber die Bedenken ignoriert, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden. Diese kann prüfen, ob ein Betrieb der Maschine unter den aktuellen Bedingungen zulässig ist. 5. **Arbeitsverweigerung als letztes Mittel**: Ist die Gefahr unmittelbar (z.B. eine Maschine mit defektem Notstopp), kann eine Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sein. Diese sollte gut dokumentiert und begründet werden, da sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung oder Kündigung) drohen könnten. Um sicherzugehen, dass Ihr Vorgehen rechtlich richtig ist, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Hier können Sie einen geeigneten Anwalt finden: [https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht) Haftungsausschluss: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich eine allgemeine Einschätzung der Sachlage. Eine verbindliche Bewertung kann nur durch einen Anwalt nach Prüfung aller Umstände erfolgen.

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