Fachanwälte zur passenden Fachanwaltschaft finden
Sie suchen einen Fachanwalt? Auf diesem Portal finden Sie zu jeder Fachanwaltschaft einen passenden Fachanwalt. Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Fachanwälte sind, wie der Name schon andeutet, Volljuristen, die sich auf einem Rechtsgebiet überdurchschnittliches Fachwissen angeeignet und dieses in einer Prüfung nachgewiesen haben. Die Bezeichnung ist ein besonderer Titel innerhalb des Berufszweiges der Rechtsanwälte in Deutschland. Die Fachanwaltschaft wird von den jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen und steht für „besondere Kenntnisse und Erfahrungen“ (§43c BRAO) auf einen bestimmten Fachgebiet. Ergänzend dazu gibt es die Fachanwaltsordnung, welche die Anforderungen regelt. Ein Rechtsanwalt kann auf maximal drei Rechtsgebieten den Titel “Fachanwalt” erlangen.
Aktuell ist rund jeder dritte Rechtsanwalt in Deutschland dazu berechtigt, den Titel “Fachanwalt” zu führen.
Was Fachanwälte unterscheidet
Die Anforderungen, welche ein Anwalt für die Verleihung einer Fachanwaltschaft erfüllen muss, sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Voraussetzung für das Erlangen eines Fachanwaltstitels ist zunächst, auf dem betreffenden Rechtsgebiet mindestens drei Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen zu sein. Diese Tätigkeit muss innerhalb der vergangenen sechs Jahre vor Antragstellung erfolgt sein. Außerdem muss der Antragsteller über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, welche im Vorfeld von Fachanwaltsausschüssen geprüft werden (diese Ausschüsse stellt für gewöhnlich jede Rechtsanwaltskammer individuell, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass mehrere Kammern einen gemeinsamen Ausschuss bilden).
Theoretische Weiterbildung und Praxiserfahrung
Die theoretische Kenntnis muss auf einem nachweislich besuchten Lehrgang erworben werden, welcher mindestens 120 Stunden umfasst. In einigen Rechtsgebieten werden hier sogar noch mehr Stunden für zusätzliche fachverwandte Weiterbildungen gefordert. Außerdem muss der Antragsteller drei schriftliche Leistungskontrollen und für gewöhnlich ein sogenanntes Fachgespräch, eine Art mündliche Prüfung, vor dem Fachanwaltsausschuss ablegen (von letzterer kann in Einzelfällen bei Befürwortung des Ausschusses abgesehen werden). Der Nachweis über die praktische Erfahrung ergibt sich aus einer bestimmten Anzahl von Rechtsfällen, welche auf dem angestrebten Rechtsgebiet bearbeitet wurden. Diese Zahl variiert je nach Fachgebiet, im Steuerrecht sind 50 Fälle, im Verkehrsrecht sogar 160 Fälle notwendig, um als Fachanwalt zugelassen zu werden.
Stetige Fortbildung
Der Titel wird unter der Voraussetzung verliehen, dass der Rechtsanwalt seine Kenntnisse stetig erweitert und kann vom Fachanwaltsausschuss jederzeit wieder aberkannt werden. Darum müssen Fachanwälte sich regelmäßig auf dem Gebiet ihrer Fachanwaltschaft fortbilden. Mindestens 15 Stunden sollte der Anwalt gemäß den aktuellsten Änderungen der Fachanwaltsordnung in seine Weiterbildung investieren. Diese kann er beispielsweise in Seminarstunden als Zuhörer oder Dozent ableisten oder eine wissenschaftliche Arbeit, welche sich mit seinem Fachgebiet befasst, veröffentlichen. Außerdem besagt die Verordnung, dass der Rechtsanwalt bis zu 5 Lehrstunden im Selbststudium absolvieren darf, “sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt”.
Was bedeutet das für Sie als Mandant?
Durch die strengen Regelungen, was die Verleihung des Titels Fachanwalt und die darauf folgenden Fortbildungspflichten angeht, können Sie als Mandant sicher sein, dass ein Fachanwalt immer in besonderem Maße auf seinem Rechtsgebiet bewandert und auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtsprechung ist.
Einen Fachanwalt sollten Sie immer dann zurate ziehen, wenn sich die Lage Ihres Rechtsproblems als besonders verzwickt herausstellt und tiefgehendes Fachwissen vonnöten ist, um Ihre Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.