Lexikon
25.12.2016
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Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine seit 1952 bestehende staatliche Zulage (WoP) zur Förderung des Wohnungsbaus. Sie wird nur im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag gezahlt. Die Wohnungsbauprämie wird nach sieben Jahren von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und mit der Zuteilung der Bausparsumme ausgezahlt. Jeder Bürger ab 16 Jahren kann die Prämie in Anspruch nehmen, sofern das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (derzeit 25.600€ Alleinstehende, 51.200€ bei Verheirateten, Stand 11.01.2014).