Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Verwarnungsgeld
Man unterscheidet zwischen Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (zwischen 5 und 43 Euro) und Bußgeldern für schwere Ordnungswidrigkeiten (wenn Geldbußen ab 40 Euro erhoben werden). Zusätzlich zum Bußgeld können je nach Schwere des Deliktes bis zu sieben Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen und Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten sowie bei Alkohol am Steuer ein Führerscheinentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren oder gar auf Dauer sowie Freiheitsstrafen verhängt werden.