Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Verursacherprinzip

Verursacherprinzip

Bei dem Verursacherprinzip handelt es sich um einen Grundsatz, der besagt, dass derjenige, der durch sein Verhalten oder durch Unterlassung Kosten verursacht, für diese auch aufkommen muss.

Leitidee des Verursacherprinzips

Das Verursacherprinzip stammt aus der Umweltpolitik und dient dem Umweltschutz. Es soll dazu beitragen, bestimmte Umweltprobleme wirtschaftlich zu lösen. Kosten, die dem Verursacher zugerechnet werden, dienen dazu, Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden, zu beseitigen oder auszugleichen.

Problematisch ist, dass das Verursacherprinzip nicht immer realisierbar ist, da zum Beispiel:

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  • konkrete Umweltschäden nicht immer einzelnen Verursachern zugerechnet werden können
  • bei grenzüberschreitenden Umweltbelastungen Souveränität von Staaten gilt

Ist das Verursacherprinzip nicht anwendbar, kommt häufig das Gemeinlastprinzip zum Tragen.

Regelungen, die auf dem Verursacherprinzip basieren, sind unter anderem Steuern auf Schadstoffemissionen. Sie sollen Verursacher dazu veranlassen, dass sie ihr umweltschädigendes Verhalten einschränken.

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