Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Storno
Als Storno bezeichnet man die Rückbuchung beziehungsweise die Korrektur einer falsch durchgeführten Buchung, die Rückziehung eines Auftrages oder die Rückbuchung einer Gutschrift durch eine Bank. Eine Stornierung ist im Gegensatz zu Streichungen und Radierungen rechtlich zulässig, da keine unrichtigen Angaben zustande kommen.
Quellen:
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stornobuchung.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stornierung.html