Sperrminorität
Durch die Sperrminorität von Aktienanteilen in Höhe von über 25% des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft ist es dem besitzenden Aktionär bzw. der Aktionärsgruppe möglich, Abstimmungen in der Hauptversammlung zu verhindern. Diese Möglichkeit ergibt sich durch das bei Abstimmungen benötigte Mehrheitsrecht von 75% bei Entscheidungen wie Satzungsänderungen oder Fusionen, das mit der Sperrminorität von 25% und einer weiteren Stimme verhindert werden kann. Das über die Sperrminorität verfügende Unternehmen ist somit in der Lage, jede Entscheidung der Hauptversammlung blockieren.
Quellen:
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http://boersenlexikon.faz.net/sperrmin.htm
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/sperrminoritaet/sperrminoritaet.htm