Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Prozessbetrug

Prozessbetrug

Der Prozessbetrug bezeichnet in Deutschland einen im Rahmen eines Zivilprozesses begangenen Betrug, der eine für den Gegner nachteilige Entscheidung durch das Gericht zum Ziel hat. Nach § 263 im Strafgesetzbuch (StGB) wird das vorsätzliche Vorbringen von Falschaussagen, falschen Beweismitteln und anderen Täuschungshandlungen zur Beschaffung eines Vermögensvorteils für sich oder andere mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren wird für schwere Vergehen verhängt, bei denen große Vermögenswerte erschlichen werden, jemand Drittes durch den Betrug in wirtschaftliche Not gerät, ein Amtsträger seine Befugnisse missbraucht oder ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird.

 

Quellen:

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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/prozessbetrug.html

http://www.juraforum.de/lexikon/prozessbetrug

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