Prima-Facie-Beweis
Unter einem Prima-Facie-Beweis versteht man wörtlich einen Beweis des ersten Anscheins. Er findet hauptsächlich bei Unfällen und Schuldzuweisungen Anwendung, wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen und von einer Schadensursache auf einen Tatbestand geschlussfolgert werden kann. Das ist nur möglich, wenn sich der Vorgang nach den Erfahrungen des täglichen Lebens rechtfertigen und einordnen lässt. Auch ohne weitergehende Beweise wird der Prima-Facie-Beweis vor Gericht akzeptiert, insofern die Gegenpartei keinen anderen Tathergang beweisen kann.
Quellen:
wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beweis-des-ersten-anscheins.html
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http://www.rechtslexikon.net/d/anscheinsbeweis/anscheinsbeweis.htm