Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Lebenserwartung

Lebenserwartung

Die Lebenserwartung beschreibt die durchschnittlich erwartete Zeitspanne, die einem Menschen von seiner Geburt oder einem anderen gegebenen Zeitpunkt an bis zu seinem Tod bleibt. Die Spanne wird in der Regel einer Sterbetafel entnommen, die die Lebenserwartung der vergangenen Generationen und Modellannahmen über die Zukunft enthält.

Die Lebenserwartung wird mit den Faktoren des Durchschnittsalters der Bevölkerung, der Qualität und dem Zugang zu medizinischer Versorgung, den Lebensumständen wie Ernährung und Bewegung und weiteren Rahmenbedingungen berechnet. Unkalkulierbare Faktoren wie Kriege, Epidemien oder Seuchen werden nicht mit einberechnet.

Bedingt durch eine bessere Ernährung und medizinische Versorgung ist die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert erheblich angestiegen. Die Folge sind Neuerungen im Gesundheitswesen, die der Versorgung und Pflege der größeren Anzahl von Senioren dienen. Ebenso hat sich auch die Bedeutung von privaten Rentenversicherungen erhöht, da das staatliche Rentensystem nicht mehr ausreichend Altersbezüge auszahlen kann.

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Weiterführende Informationen zu Sterbetafeln finden Sie hier.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lebenserwartung.html

http://www.lebenserwartung.info/index-Dateien/sterbetafel.htm

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