Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Kleinkraftrad

Kleinkraftrad

Ein Kleinkraftrad, auch Moped oder Mofa genannt, ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Die Motorleistung darf 5 kW nicht überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Der Führerschein der Klasse AM darf in Deutschland ab einem Alter von sechszehn Jahren erworben werden. Zu Kleinkrafträdern zählen Fahrräder mit Hilfsmotor, Motorroller,  Mofas und Mokicks.

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