Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Einlagensicherung

Einlagensicherung

Unter Einlagensicherung versteht man Schutzmaßnahmen für Kunden eines Kreditinstituts zur Sicherung ihres Guthabens für den Fall der Insolvenz. Man unterscheidet u.a. zwischen gesetzlichen und freiwilligen Schutzmaßnahmen.

Zunächst werden die Einlagen der Kunden geschützt durch die Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Damit soll bereits eine Insolvenz des Kreditinstitutes vermieden werden. Geht das Institut dennoch in die Insolvenz, so haftet zunächst auch der Konzern oder die Bankengruppe, sofern das insolvente Kreditinstitut Teil einer solchen Gruppe oder eines solchen Konzerns ist.

In Deutschland sind gesetzliche Schutzmaßnahmen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vorgeschrieben, welches auf einer EU-Richtlinie beruht. Dadurch werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.00 € pro Person zu 100 Prozent geschützt.

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Zu den freiwilligen Schutzmaßnahmen gehören vor allem die Einlagensicherungsfonds, die viele Kreditinstitute anbieten.

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