Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit bezeichnet die Versetzung eines Beamten oder Soldaten in den Ruhestand.
Im Gegensatz zum Renteneintritt ist die Dienstunfähigkeit eine gesetzliche Folge eines eindeutigen Sachbestandes. Wenn der Beamte aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden zukünftig nicht mehr fähig ist seine Aufgaben zu erfüllen, kann er selbst den Antrag auf Dienstunfähigkeit stellen. Hierfür muss der unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens

die Arbeitsfähigkeit des Beamten für dauerhaft eingeschränkt sehen.
Befindet ein Dienstvorgesetzter einen Beamten für dienstunfähig, kann er ihn zwangspensionieren lassen. Bei Einwänden des dienstwilligen Beamten entscheidet die oberste Dienstbehörde über das Fortbestehen des Beamten. 

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