Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

DAT-Liste

DAT-Liste

Die DAT-Liste wird von der Deutschen Automobil Treuhand zur Verfügung gestellt und bietet eine Alternative zur Schwackeliste. Die DAT wird von zahlreichen Verbänden der deutschen Automobilwirtschaft betrieben und von den Verbraucherverbänden überwacht. Die Liste dient als Kalkulationsgrundlage für die Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeuges. Dazu werden der Händlereinkaufswert und der Verkaufswert ermittelt.

Die Liste wird sowohl für Automobilhändler als auch für Endverbraucher angeboten, unterscheidet sich jedoch in ihrer Ausstattung: Für den Endverbraucher wird der Verkaufswert ohne den Einbezug von möglichen Ausstattungen und den Zustand online ermittelt. Die professionelle Händlerversion ist hingegen kostenpflichtig und wird häufig eingesetzt, um den Wert von Gebrauchtwagen unter Einbezug aller möglichen Faktoren zu ermitteln. Dazu gehören regionale Faktoren, der individuelle Zustand des Fahrzeugs und der Reifen ebenso, wie Kosten für Reparaturen.

 

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Quellen:

http://www.dat.de/home.html

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