Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Brandstiftung

Brandstiftung

Wird ein Sachgut vorsätzlich oder fahrlässig in Brand gesetzt, obwohl es dazu nicht bestimmt war, spricht man von Brandstiftung. Sie zählt vor Gesetz zu gemeingefährlichen Taten.

Einfache Brandstiftung (§306 StGB) beschreibt die Beschädigung von Sachgegenständen.
Unter schwere Brandstiftung fällt die Beschädigung von Gebäuden die von Menschen genutzt werden können.
Von besonders schwerer Brandstiftung spricht man, wenn bei dem Brand ein Mensch ums Leben gekommen ist. Sie wird mit mehr als zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet. Wenn die Brandstiftung fahrlässig war und einem Menschen das Leben genommen hat, dann wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt.

Es werden verschiedene Motive für Brandstiftung unterschieden.
– Brandstiftung mit kriminellem Hintergrund liegt meist einem Versicherungsbetrug zu Grunde.
 – Menschen mit Verhaltensstörungen handeln aus Rachsucht, Hass oder Eifersucht. Krankhafte Sucht nach Brandstiftung (Pyromanie) fällt auch unter diesen Aspekt.
– Brandstiftung kann auch ein Gewaltakt mit politischen Hintergründen sein, welcher Druck auf die Öffentlichkeit ausüben soll.

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