Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Haager Übereinkommen zur Rückführung

Haager Übereinkommen zur Rückführung

Das Haager Übereinkommen zur Rückführung (auch: Haager Kindesentführungsübereinkommen) wurde im Jahr 1980 zum Schutz von Kindern und ihren Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Die über 80 Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bei der Verbringung eines Kindes in ein fremdes Land das Wohl des Kindes in das Zentrum zu rücken. Durch das Übereinkommen soll das Kind vor den Nachteilen durch eine Überführung oder ein Festhalten in einem fremden Land geschützt und die Rückkehr in sein Heimatland gewährleistet werden.

Das gilt vor allem, wenn der Aufenthalt gegen den Willen des Erziehungsberechtigten und zu dem Zweck, das Kind aus seinem Einzugsbereich zu entfernen, stattfindet. Nach Art. 12 wird die Rückführung von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet, wenn der Antrag innerhalb einer Jahresfrist eingereicht wurde und sich das Kind noch nicht in seine neue Umgebung eingewöhnt hat. Die Regelungen des Übereinkommens werden nur bis zum 16. Lebensjahr des Kindes angewendet.

 

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Quellen:

https://www.jurion.de/Gesetze/HaagKindEnfUebk/12?from=0:144073,1,20110901

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Kinder/Kindesentziehung/Rueckfuehrung__HKUe.html

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Vertragsstaaten.pdf?__blob=publicationFile

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