Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

E-Mails müssen Anforderungen an Geschäftsbriefe genügen

E-Mails müssen Anforderungen an Geschäftsbriefe genügen

Mit der gesetzlichen Regelung eines elektronischen Handels- und Genossenschaftsregisters hat der Gesetzgeber zugleich – wenn auch recht versteckt – E-Mails von Gewerbetreibenden Geschäftsbriefen gleichgestellt. Damit müssen auch elektronische Mitteilungen alle bislang schon für Geschäftsbriefegeforderten Mindestangaben wie Unternehmensname (Firma), Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Registergericht und Steuernummer enthalten.

Die Vorschriften müssen mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden von allen Unternehmen beachtet werden. Bei Nichtbeachtung drohen Zwangsgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister

sowie Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006

BGBl. I 2006, 2553

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€