Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Gesellschafterwechsel einer grundstücksbesitzenden GbR
Eine wesentliche Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft ist nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung grundsätzlich grunderwerbssteuerpflichtig. Da das Grundbuchamt jedoch nicht selbst zur Prüfung berechtigt ist, ob im Einzelfall Grundsteuer zu erheben ist, darf der Erwerb eines Grundstücks, das durch den Verkauf eines Gesellschaftsanteils auf den neuen Gesellschafter übertragen werden soll, erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Das Finanzamt muss die Bescheinigung erteilen, wenn die Bezahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt, sichergestellt oder gestundet wurde oder wenn ausnahmsweise Steuerfreiheit gegeben ist.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.03.2005
20 W 90/05
OLGR Frankfurt 2006, 45