Umsatzsteuererstattung auch bei privatem Leasingfahrzeug
Haftpflichtversicherungen verweigern bei privat geleasten Kraftfahrzeugen häufig die Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Dies wird meist damit begründet, dass der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeuges zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dieser Rechtsauffassung trat nun das Oberlandesgericht Hamm entgegen.
Auch der Leasingnehmer, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die auf den Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges anfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen. Nach Auffassung der Richter ist es auch unerheblich, ob der Geschädigte tatsächlich ein neues Auto erwirbt. Für die Bemessung des Schadensersatzes ist danach allein entscheidend, was der Geschädigte aufwenden muss, um den Nutzungsentzug auszugleichen. Hierzu gehört bei einer Privatperson auch die Mehrwertsteuer auf den Anschaffungspreis eines Ersatzfahrzeuges.
Urteil des OLG Hamm; Az.: 27 U 84/00