Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Schiedsgerichtliche Entscheidung über Auskunfts- und Einsichtsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Ist in einem Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass bei Streitigkeiten, die „den Gesellschaftsvertrag, das Gesellschaftsverhältnis oder die Gesellschaft“ betreffen, ein schiedsgerichtliches Verfahren durchzuführen ist, so gilt dies auch für Streitigkeiten der Gesellschafter über das Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Gesellschafters. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht ist schiedsfähig, weil es gleichermaßen Gegenstand eines Vergleichs sein kann.
Beschluss des OLG Hamm vom 07.03.2000
15 W 355/99
OLG Report Hamm 2000, 188