Namensänderung: aus „Adolf“ wird „Dolf“
Jeder hat einen Anspruch auf änderung seines Vor- bzw. Nachnamens, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Einem entsprechenden Antrag ist insbesondere zu entsprechen, wenn der Name anstößig oder lächerlich ist.
So entsprach das Verwaltungsgericht München der Klage eines Musikverlegers, der eine änderung seines Vornamens ‚Adolf‘ in ‚Dolf‘ begehrte. Die Verbindung des Namens Adolf mit dem nationalsozialistischen Diktator wollte das Gericht dem Mann nicht länger zumuten, der ob seines Namens ständig von Neonazis bedrängt wurde, für ‚ihre Sache‘ zur Verfügung zu stehen.
Urteil des VG München
M 7 K 95.4351
NN 28.03.1996