Arbeitszimmerabzug trotz Nachwuchs
In der Regel gewähren Finanzämter den Steuervorteil für das häusliche Arbeitszimmer nur dann, wenn jedem Familienmitglied ein zusätzliches Zimmer zur Verfügung steht. Stellt sich in einer Familie Nachwuchs ein, so streichen die Finanzbeamten häufig die Ausgaben für das nach wie vor benötigte Arbeitszimmer. Diese ‚kinderfeindliche“ Einstellung der Finanzbeamten müssen Steuerpflichtige nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht hinnehmen. Die Richter kamen nämlich zu der Erkenntnis, dass es durchaus üblich sei, dass Kleinkinder in den ersten Lebensmonaten im Schlafzimmer der Eltern übernachten und ohnehin wenig Raum beanspruchen, so dass die Eltern das Arbeitszimmer trotz des Familienzuwachses weiterhin problemlos nutzen können.
Urteil des FG Baden-Württemberg; 6 K 305/96