Welches ist der beste Prozesskostenrechner für Österreich?
Bevor Sie in Österreich klagen oder einen Rechtsstreit riskieren, sollten Sie die Kosten kennen. Dieser kostenlose Rechner ermittelt Ihre Anwaltskosten nach RATG und die Gerichtsgebühr nach GGG — für Bezirksgericht und Landesgericht, mit und ohne Exekution, inklusive Kostenrisiko bei Prozessverlust. Aktuell nach BGBl. II Nr. 51/2025, gültig ab 1. April 2025.
Wie setzen sich Prozesskosten in Österreich zusammen?
In einem österreichischen Zivilprozess entstehen grundsätzlich vier Kostenpositionen:
Die Gerichtsgebühr ist eine Pauschalgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG), die der Kläger beim Einbringen der Klage vorschussweise entrichten muss. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert und der Instanz. Für die erste Instanz gilt Tarifpost 1 GGG. Die Gebühren wurden zuletzt mit BGBl. II Nr. 51/2025 per 1. April 2025 valorisiert und in unseren Gerichtsgebührenrechner.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Der Tarif sieht für jeden Verfahrensschritt — Klage, vorbereitende Schriftsätze, Tagsatzungen — eigene Entlohnungssätze vor, die vom Streitwert abhängig sind. Hinzu kommt der Einheitssatz nach § 23 RATG in Höhe von 60 Prozent, der sonstige Nebenleistungen pauschal abgilt. Auf alle Anwaltskosten kommt die österreichische Umsatzsteuer von 20 Prozent.
Weitere Verfahrenskosten können anfallen, wenn Zeugen oder Sachverständige beigezogen werden — diese sind im Rechner nicht enthalten und müssen individuell berücksichtigt werden.
Bei Prozessverlust muss die unterlegene Partei sämtliche Kosten tragen: eigene Anwaltskosten, die Gerichtsgebühr und die Kosten des gegnerischen Anwalts. Das ist das volle Kostenrisiko, das dieser Rechner Ihnen transparent ausweist.
Bezirksgericht oder Landesgericht — was gilt in Österreich?
Die Zuständigkeit richtet sich in Österreich nach dem Streitwert (§ 49 JN):
Bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist das Bezirksgericht zuständig. Hier gilt kein Anwaltszwang — Sie können sich selbst vertreten. Das Verfahren ist einfacher und kostengünstiger. Dennoch ist eine anwaltliche Vertretung auch vor dem Bezirksgericht sinnvoll, da die Gegenseite in der Regel vertreten ist.
Ab einem Streitwert von über 15.000 Euro ist das Landesgericht zuständig. Hier gilt Anwaltszwang nach § 27 ZPO — beide Parteien müssen zwingend durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte vertreten sein. Die Kosten steigen entsprechend.
Der Rechner ermittelt automatisch das zuständige Gericht und passt die Berechnung an.
Versäumungsurteil oder streitiges Verfahren — der Unterschied
Wenn der Beklagte Ihre Forderung voraussichtlich nicht bestreitet, ist ein Versäumungsurteil möglich. Das Verfahren ist deutlich günstiger: Anstelle einer vollständigen Tagsatzungsgebühr fällt nur die halbe Tarifpost 2 RATG an. Das Gericht erlässt das Urteil ohne mündliche Verhandlung.
Bestreitet der Beklagte die Klage, kommt es zu einem streitigen Verfahren mit einer oder mehreren Tagsatzungen. Jede Tagsatzung löst zusätzliche Anwaltsgebühren nach RATG TP 3a aus. Die Kosten steigen mit jeder Verhandlung.
In der Praxis enden viele österreichische Zivilprozesse mit einem Vergleich — oft bereits in der ersten Tagsatzung. Dies kann die Gesamtkosten erheblich reduzieren, da die Gerichtsgebühr bei Vergleich teilweise ermäßigt wird.
Das Exekutionsverfahren — wenn der Gewinn nicht gezahlt wird
Ein gewonnener Prozess bedeutet nicht automatisch, dass die verurteilte Partei freiwillig zahlt. Ist eine Zwangsvollstreckung notwendig, entsteht ein separates Exekutionsverfahren mit eigenen Kosten nach GGG TP 4 und RATG. Der Rechner berechnet diese Kosten auf Wunsch zusätzlich aus.
Kostenersatz in Österreich — wer zahlt am Ende?
Das österreichische Zivilprozessrecht folgt dem Erfolgsprinzip: Wer vollständig obsiegt, hat Anspruch auf vollständigen Kostenersatz vom Gegner (§ 41 ZPO). Das bedeutet: Bei vollem Gewinn erhalten Sie Ihre Anwaltskosten und die Gerichtsgebühr erstattet.
Bei Teilgewinn werden die Kosten zwischen den Parteien im Verhältnis des Obsiegens aufgeteilt (§ 43 ZPO). Gewinnen Sie zum Beispiel zu 70 Prozent, erhalten Sie 70 Prozent Ihrer Gerichtsgebühr zurück, für die Anwaltskosten gilt eine kompliziertere Quotierungsregel.
Wichtige Ausnahme: Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz das Kostentragungsprinzip — jede Partei trägt unabhängig vom Ausgang ihre eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühr wird bei Unterliegen erstattet.
Verfahrenshilfe — wenn die Mittel fehlen
Wer sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten kann, hat in Österreich Anspruch auf Verfahrenshilfe (§§ 63 ff. ZPO). Diese umfasst die Befreiung von Gerichtsgebühren, die Beigebung eines Rechtsanwalts auf Staatskosten sowie die Befreiung von weiteren Verfahrenskosten.
Voraussetzungen: Das Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Kostendeckung aus, und die beabsichtigte Klage hat Erfolgsaussichten und erscheint nicht mutwillig. Ein Verfahrenshilfeantrag wird beim zuständigen Gericht gestellt — möglichst vor Klageeinbringung.
Häufige Fragen zu Prozesskosten in Österreich
Wann muss die Gerichtsgebühr bezahlt werden? Die Gerichtsgebühr für das erstinstanzliche Verfahren wird mit Einbringung der Klage fällig (§ 2 GGG). Sie muss vorschussweise entrichtet werden, bevor das Gericht tätig wird. Bei Berufung oder Revision fallen weitere Pauschalgebühren an.
Was passiert, wenn ich den Prozess verliere und nicht zahlen kann? Der Kostenersatzanspruch der obsiegenden Partei ist ein vollstreckbarer Anspruch. Die unterlegene Partei kann im Exekutionswege zur Zahlung gezwungen werden. Gerichtliche Mahnverfahren und Pfändungen sind möglich. Deshalb ist die Nutzung des Tarifrechners so wichtig, damit man seine Risiken kennt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Anwaltshonorar und Kostenersatz? Ja. Das RATG regelt den Kostenersatzanspruch — also was der Gegner erstatten muss. Das tatsächliche Honorar zwischen Anwalt und Klient kann davon abweichen. Durch individuelle Honorarvereinbarungen (§ 2 RATG) können höhere Sätze vereinbart werden. Der Kostenersatz bleibt aber auf die Tarifsätze begrenzt.
Was ist der Normalkostentarif? Der Normalkostentarif ist eine Verordnung, die auf Basis des RATG die konkreten Beträge für typische Verfahrenskonstellationen (Mahnverfahren, Versäumungsurteil, streitiges Verfahren) vorberechnet. Er wird valorisiert, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als 10 Prozent steigt — zuletzt per 1. April 2025.
Gilt der RATG-Tarif auch für außergerichtliche Beratung? Das RATG gilt grundsätzlich für gerichtliche Verfahren. Für außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsätze mehr — hier gilt freie Vereinbarung. Eine Honorarvereinbarung vor Beginn der Tätigkeit ist dringend empfohlen, ebenso wie die Nutzung des o.g. Verfahrenskostenrechners.
Kann ich die Kosten einer Rechtsschutzversicherung geltend machen? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Anwaltskosten und Gerichtsgebühren bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Gegenseite muss im Unterliegenfall dennoch die vollen Tarife erstatten — eine Rechtsschutzversicherung mindert Ihr Risiko, nicht Ihren Anspruch.
So lesen Sie die Berechnungsergebnisse richtig
Der Rechner zeigt Ihnen drei verschiedene Perspektiven:
Ihre Anwaltskosten sind der Betrag, den Sie Ihrem Rechtsanwalt schulden — unabhängig vom Ausgang. Bei Prozessgewinn erstatten Sie Ihr Gegner. Dieser Betrag enthält die RATG-Positionen und die 20 % Umsatzsteuer. Genau das berechnet unser Anwaltskostenrechner.
Die Gerichtsgebühr zahlen Sie als Kläger vorab. Bei Gewinn erhalten Sie sie zurück, bei Verlust verbleibt sie beim Staat.
Das Gesamtrisiko bei Verlust zeigt, was im schlimmsten Fall auf Sie zukommt: eigene Anwaltskosten, Gerichtsgebühr und die Anwaltskosten des Gegners. Das ist der Betrag, den Sie riskieren, wenn Sie klagen und vollständig unterliegen.
Hinweise zur Berechnung
Die Ergebnisse dieses Rechners basieren auf den Tarifsätzen des RATG und GGG in der Fassung BGBl. II Nr. 51/2025, in Kraft ab 1. April 2025. Es handelt sich um Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Normaltarife. Abweichungen können entstehen durch individuelle Honorarvereinbarungen, Streitgenossenzuschläge (§ 19a GGG), Kosten für Sachverständige, Dolmetscher oder Zeugen, Rechtsmittelverfahren sowie Besonderheiten des Einzelfalls.
Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Kostenschätzung für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine österreichische Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: April 2025 · Quellen: RATG BGBl. Nr. 189/1969 idF BGBl. II Nr. 51/2025 · GGG BGBl. Nr. 501/1984 idF BGBl. II Nr. 51/2025 · ZPO · JN