Die Verarbeitung von rechtlichen Ersteinschätzungen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) haben wir, gem dem EU-„AI-Act“ gründlich geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen sollen die Angabe der Nutzer Geheim bleiben. In über 1.000 Versuchen haben das ausführlich getestet und überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im folgenden Prüfprotokoll dokumentiert:
LexBot_Pruefprotokoll_AI_Act.

LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act