Fachbeitrag 11.10.2025

VAT / USt-IdNr. geprüft, trotzdem auf ein „totes“ Unternehmen gestoßen / Slowakei


VAT / USt-IdNr. geprüft, trotzdem auf ein „totes“ Unternehmen gestoßen / Slowakei - rechtsanwalt.com

(Prävention zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem neuen ausländischen Geschäftspartner)

Mit dem Online-Tool zur Prüfung von USt.-IdNr. können alle europäischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern einfach überprüft werden. Ist eine Nummer gültig, wird in den meisten EU-Mitgliedsstaaten auch der Handelsname, die Anschrift (Sitz) und das Land als Ergebnis ausgeliefert.

Bei vielen Geschäftspartnern schafft dieses Vorgehen ein Gefühl des Vertrauens in die Seriosität des ausländischen Geschäftspartners. Am Ende der „geschäftlichen Kooperation“ könnten Sie jedoch enttäuscht bleiben, wenn Sie feststellen müssten, dass Sie trotz gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit einem toten, inaktiven oder direkt zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegründeten Unternehmen zu tun haben.

In § 68b Abs. 1 des slowakischen Handelsgesetzbuches sind die Gründe aufgeführt, aus denen das Gericht die Auflösung einer Gesellschaft von Amts wegen beschließt, unter anderem auch:

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e) wenn die Gesellschaft mit der Erfüllung der Verpflichtung nach § 40 Abs. 2 (Einreichung von Jahresabschlüssen in der Urkundensammlung innerhalb von neun Monaten ab dem Datum ihrer Erstellung) länger als sechs Monate in Verzug ist.

Trotzdem stoßen wir oft auf einen Fall, in dem ein slowakischer Geschäftspartner (Unternehmen) die Bedingungen für die weitere Eintragung in das Handelsregister schon lange nicht mehr erfüllt, aber noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Ein ausländischer Kunde prüft die Gültigkeit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und handelt weiterhin in gutem Glauben, dass er alles getan hat, um Zweifel an dem neuen Geschäftspartner auszuräumen. Das reicht jedoch nicht aus. Neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird empfohlen, mindestens die aktuellen wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens, die Schulden gegenüber dem Staat und anderen Subjekte sowie eventuelle laufenden Vollstreckungsverfahren zu überprüfen. All dies kann aus öffentlichen Quellen in Erfahrung gebracht werden, noch bevor Sie unwiderruflich Geld in einen Geschäftspartner investieren, der nur vorgibt, zu kooperieren.

JUDr. Eva Priehodová - rechtsanwalt.com

JUDr. Eva Priehodová

Banská Bystrica
  • Handelsrecht,
  • Gesellschaftsrecht
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JUDr. Eva Priehodová

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