In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen sich Betrüger am Telefon als vermeintliche Bankmitarbeiter ausgeben. Unter diesem Vorwand verschaffen sie sich Zugang zu Computer oder Smartphone der Opfer und lenken anschließend deren Online-Banking oder PayPal-Konten. In einem uns bekannten Fall wurde ein Betroffener dazu gebracht, auf Anweisung des angeblichen Bankmitarbeiters ein Konto bei einer Kryptobörse einzurichten. Über sein verknüpftes PayPal-Konto wurden mehrere tausend Euro überwiesen und in Kryptowährungen umgewandelt. Obwohl das Opfer sofort reagierte und Passwörter änderte, blieben die Gelder gesperrt. Weder die Bank noch PayPal zeigten sich zunächst bereit, den Schaden auszugleichen. Auch die Kryptobörse stellte sich quer und blockierte das Konto.
Für Betroffene ist dies eine hoch belastende Situation: Das Geld ist weg, die Betrüger nicht greifbar, und die beteiligten Zahlungsdienstleister reagieren oft mit Ablehnung. Doch rechtlich gibt es Handlungsmöglichkeiten.
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass Zahlungsdienstleister wie PayPal nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz grundsätzlich verpflichtet sind, unautorisierte Zahlungen zu erstatten. Ein bloßer Hinweis, dass der Kunde fahrlässig gehandelt habe, genügt für eine Leistungsverweigerung nicht. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine wirksame Autorisierung der Zahlung vorlag. Auch die beteiligten Banken und Kryptobörsen können unter Umständen haftbar gemacht werden, insbesondere wenn Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden oder Rückbuchungen zu Unrecht verweigert werden.
Betroffene sollten unverzüglich Beweise sichern: Kontoauszüge, Kommunikationsverläufe mit Bank, PayPal und der Kryptobörse sowie Polizeianzeigen sind entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen. Ein rechtliches Vorgehen kann sowohl außergerichtlich – etwa durch anwaltliches Schreiben – als auch gerichtlich erfolgen. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, um eingefrorene Gelder auf Plattformen wie Kryptobörsen zu sichern.
Unsere Kanzlei unterstützt Geschädigte dabei, ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Wir prüfen, ob PayPal zur Rückerstattung verpflichtet ist, nehmen Kontakt zu Banken und Kryptobörsen auf und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Viele Mandanten profitieren davon, dass wir genau wissen, wie Zahlungsdienstleister auf Forderungen reagieren – und welche Schritte rechtlich durchsetzbar sind.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
Wenn auch Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind: Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos, und einen Termin können Sie bequem online buchen. So erhalten Sie schnell eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/
👉 Abonnieren Sie außerdem unseren kostenlosen Newsletter, um regelmäßig Rechtstipps zu aktuellen Themen zu erhalten: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html