Im Folgenden lesen Sie eine verfremdete Darstellung eines Falles, in dem eine Mandantin Opfer einer aktuellen Betrugsmasche wurde.
Sachverhalt
Frau M. erhielt überraschend eine PayPal-Zahlung über etwa 50 €, angeblich versehentlich gesendet. Der Absender behauptete, sich bei der Adresse vertippt zu haben und bat darum das Geld über „Freunde und Familie“ zurückerstatten. Tatsächlich war das Geld bereits auf ihrem PayPal‑Konto sichtbar. Gutgläubig überwies Frau M. den Betrag als Freundschaftszahlung. Wenige Tage später meldete der Absender bei PayPal, er habe keine Ware oder Dienstleistung erhalten. PayPal hob die ursprüngliche Zahlung, die tatsächlich mit Käuferschutz vorgenommen worden war zurück – und Frau M. stand nicht nur ohne die 50 €, sondern hatte zusätzlich den Rückzahlbetrag verloren.
Was ist die Masche und warum funktioniert sie?
Kriminelle überweisen zunächst (scheinbar versehentlich) Geld über die Option „Waren und Dienstleistungen“. Das Opfer erhält die Summe und wird zur Rückzahlung via „Freunde und Familie“ aufgefordert. Da dieser Zahlungsweg keinen Käuferschutz bietet, bleibt das zurückgesandte Geld beim Opfer. Parallel fordert der Betrüger bei PayPal Käuferschutz für die ursprüngliche Zahlung – und erhält den Betrag zurück, während die Opfer ihr Geld verlieren. Die Täter nutzen die Hilfsbereitschaft der Opfer aus.
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?
Sie haben folgende Optionen:
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Anzeige bei der Polizei erstatten
Dokumentieren Sie den Vorgang (Screenshots, Nachrichtenverlauf) und reichen Sie eine Strafanzeige wegen Betrugs ein. Eine polizeiliche Meldung hilft auch bei der Aufklärung ähnlicher Fälle. -
Kontakt mit PayPal aufnehmen
Auch wenn PayPal meist ohne anwaltliche Hilfe nichts rückgängig machen will, lohnt sich die Meldung. PayPal kann den betrügerischen Account sperren und zukünftige Missbrauchsmuster erkennen. -
Zivilrechtliche Prüfung durch uns
Erstattungsansprüche – aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) oder als Schadensersatz – prüfen wir gern individuell.
Unsere Leistungen für Sie
Wir unterstützen Sie dabei:
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
– Fehlüberweisungen und Kommunikationsverläufe rechtlich zu dokumentieren
– Eine Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorzubereiten und einzureichen
– Ihre rechtlichen Ansprüche – etwa Rückerstattung, Schadensersatz, Verzugskosten – zivilrechtlich zu prüfen und durchzusetzen
– Sie zu PayPal‑Kontaktmöglichkeiten zu beraten
Eine telefonische Erstberatung bei uns ist kostenlos und Sie können dafür einfach online einen Termin buchen.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/
Warum rechtliche Hilfe sinnvoll ist
Oft fühlen sich Betroffene unsicher und sehen die Lage als aussichtslos an. Wir prüfen, ob Rückforderung rechtlich begründbar ist und helfen Ihnen, Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gegenüber PayPal oder Dritten klar dargestellt werden.
Was Sie tun sollten, wenn Sie eine solche Masche vermuten
– Zahlen Sie auf keinen Fall via „Freunde und Familie“ zurück
– Öffnen Sie in Ihrem PayPal-Account die betreffende Transaktion
– Nutzen Sie die Funktion „Rückzahlung senden“ oder „Diesen Betrag zurückzahlen“, um den Vorgang korrekt abzuwickeln – diese Methode ist nachvollziehbar und im PayPal-System abgesichert
– Wenn Sie bereits überwiesen haben: Erstatten Sie Anzeige und kontaktieren Sie uns – auch späte Schadensverfolgung kann sinnvoll sein
👉 Melden Sie sich gern bei uns, um die kostenlose Erstberatung zu vereinbaren: 0214 9098400
👉 Unser kostenloser Newsletter hält Sie über neue Betrugsmaschen und Ihre Rechte auf dem Laufenden: https://www.anwalt‑leverkusen.de/newsletter.html