18.07.2025

Verwarnungsgeldes aufgrund eines Parkverstoßes

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428684 Antworten

    Anonym
    Gast

    Bei mir in der Straße wird der Kanal neu gebaut. D.H. es wurde durch die Stadt informiert, dass Baumaßnahmen stattfinden. Allerdings keinerlei Information, das der Zugang zum Innenhof, in dem ich meine Garage habe blockiert sein wird. Nachdem ich morgens am 01.07.25 und am 03.07.25 von den Bauarbeitern kurzfristig erfahren habe, dass der Zugang zu meiner Garage blockiert wird, musste ich schnell reagieren und habe gegenüber an der Parkfläche geparkt und in der Hektik vergessen einen Parkschein zu lösen. Und prompt 2x eine Verwarnung von 20€ Tatbestand 113140 erhalten. Ich habe auch mit der Bußgeldstelle Kontakt aufgenommen und das Problem geschildert und gebeten auf das Verwarnungsgeld zu verzichten. Jetzt erhalte ich eben das Schreiben erhalten das alles rechtmäßig ist. Habe ich eine Chance die Verwarnung nicht bezahlen zu müssen. Da ich durch die Baumaßnahme im Bereich des Parkscheinautomaten parken musste.

  • Autor
    Antworten
  • #428720 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Guest,

    ich verstehe Ihre Situation gut, denn baustellenbedingte Beeinträchtigungen können im Alltag schnell zu Problemen führen – insbesondere wenn man kurzfristig reagieren muss und dadurch vielleicht unbeabsichtigt eine Parkvorschrift verletzt.

    1. Ausgangslage und Rechtsgrundlage

    Sie haben aufgrund einer kurzfristigen Sperrung durch Bauarbeiten gegenüber Ihrer Wohnadresse geparkt und keinen Parkschein gelöst. Die Verwarnung bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere Tatbestandsnummer 113140. Dabei handelt es sich um das Parken ohne gültigen Parkschein in einem Bereich, in dem durch Verkehrszeichen eine Parkscheinpflicht angeordnet ist.

    Verwarngelder bis 55 Euro sind sogenannte „Verwaltungsmaßnahmen, die ohne gerichtliches Verfahren durch die Verwaltungsbehörden erlassen werden können“. Ein solcher Verstoß ist grundsätzlich formell rechtmäßig und sofort wirksam, wenn die objektiven Voraussetzungen erfüllt sind: Es wurde ohne Parkschein in einem kostenpflichtigen Bereich geparkt. Dass dies wegen der Baumaßnahme und dem Wegfall Ihrer Garagenzufahrt geschah, ändert zunächst nichts an der rechtlichen Bewertung.

    2. Ihre Argumentation – und deren Begrenzung

    Ihr Fall bringt jedoch einen wichtigen Aspekt mit sich: Sie mussten auf die geänderten Umstände spontan reagieren und konnten womöglich gar nicht unmittelbar oder angemessen handeln. Dennoch sieht das Gesetz leider keine allgemeine Ausnahme von der Parkscheinpflicht in solchen Sondersituationen vor. Die Parkgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die immer dann anfällt, wenn im entsprechend beschilderten Bereich ein Fahrzeug abgestellt wird – unabhängig vom Grund.

    Daher ist auch die Antwort der Bußgeldstelle leider nachvollziehbar. Die Behörden haben kaum Ermessensspielräume bei Parkverstößen – vor allem, wenn die objektiven Tatbestände eindeutig erfüllt sind.

    3. Handlungsoptionen

    Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Akzeptieren Sie das Verwarnungsgeld und zahlen Sie die 20 Euro pro Verstoß, um ein aufwändigeres Verfahren und mögliche Zusatzkosten (z. B. bei einem Bußgeldbescheid) zu vermeiden.
    • Lehnen Sie die Verwarnung ab, dann wird das Verfahren in ein Bußgeldverfahren übergeleitet. Sie erhalten einen Bußgeldbescheid – hier besteht dann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen (innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung). Die Begründung sollte nachvollziehbar und belegbar sein. Beachten Sie aber: Dieses Risiko ist insbesondere bei geringer Verstoßhöhe wirtschaftlich meist nicht lohnenswert, da bei Ablehnung Mehrkosten entstehen können (Gebühren, ggf. Gerichtskosten, falls der Fall vor dem Amtsgericht landet).

    4. Mögliche Belege oder Entschuldigungen

    Falls Sie doch Einspruch einlegen möchten, könnten folgende Argumente helfen – wobei ein Erfolg ungewiss bleibt:

    • Fotos der Baustelle mit Hinweis darauf, dass die Garagenzufahrt blockiert war
    • E-Mail oder Dokumentation Ihrer Meldung an die Bußgeldstelle
    • Zeugen (z. B. Nachbarn oder Bauarbeiter), die bestätigen können, dass es keine Information über die Einschränkungen gab

    Manchmal zeigen Gemeinden oder Verwaltungen trotz formeller Rechtslage Kulanz – dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

    Empfehlung

    Wenn Sie den Aufwand und das Kostenrisiko eines Bußgeldverfahrens vermeiden möchten, wäre die Zahlung der Verwarnungen der einfachste Weg. Wenn Ihnen aber daran gelegen ist, grundsätzlich gegen die Maßnahme vorzugehen – etwa weil Sie sich ungerecht behandelt fühlen – sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besprechen, um Ihre Erfolgsaussichten im konkreten Fall abzuklären.

    Fazit

    Die Wahrscheinlichkeit, dass eine rechtskräftige und formell korrekte Verwarnung durch bloße Schilderung einer persönlichen Notlage aufgehoben wird, ist gering – aber nicht ausgeschlossen. Ein individualisierter anwaltlicher Schriftsatz mit klarer Dokumentation der tatsächlichen Umstände könnte gegebenenfalls helfen.

    Ich empfehle Ihnen, zur weiteren Klärung und zur Einschätzung der Erfolgschancen mit einem Verkehrsrechtsanwalt zu sprechen – die Bauproblematik und die daraus resultierenden Umstände können womöglich im Sinne einer individuellen Härteauslegung geprüft werden.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29 € inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

Antworten auf: Verwarnungsgeldes aufgrund eines Parkverstoßes
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.