18.04.2025

Diebstahl Kondolenzkarten inkl. Bargeld auf Bestattung durch Bestatter

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427909 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir würden uns gern anwaltlich beraten und betreuen lassen zwecks der möglichen rechtlichen Mittel aus einem Diebstahls von Kondolenzkarten inkl. rund 600€ Bargeld durch die Inhaberin des Bestattungsunternehmens.
    Der Fall ereignete auf der Beisetzung meines Vaters sich am 12.05.2023 in Spaichingen, die Tatvorgänge sind auf Video dokumentiert. Der Fall wurde polizeilich zur Anzeige gebracht. Landespolizei und Kriminalpolizei haben ermittelt. Aktuell liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Rottweil. Informationen über ein mögliches Verfahren liegen uns noch nicht vor.
    Wir möchte gerne prüfen lassen, ob wir Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld aus der beauftragten Dienstleistungsvertrag Bestattung einfordern können.
    Freundliche Grüße
    Remo und Nhi Riffert

  • Autor
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  • #427910 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Herr Riffert, sehr geehrte Frau Riffert,

    zunächst möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihres Vaters aussprechen. Der beschriebene Sachverhalt ist nicht nur juristisch, sondern auch menschlich sehr belastend. Im Folgenden erläutere ich Ihnen Schritt für Schritt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie prüfen können und wie Sie sinnvoll weiter vorgehen sollten.

    1. Strafrechtliche Verfolgung

    Da Sie den Vorfall polizeilich angezeigt haben und sich der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft Rottweil befindet, läuft dort ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Inhaberin des Bestattungsunternehmens. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um den Verdacht eines Diebstahls gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB).

    Die Beweislage ist besonders relevant. Da Sie angeben, dass die Tatvideodokumentiert ist, könnten das starke Beweismittel für die Staatsanwaltschaft sein, um Anklage zu erheben. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Geschädigte lediglich Zeugen im Strafverfahren sind und keinen unmittelbaren Zugang zu allen Informationen des Ermittlungsverfahrens erhalten, solange Sie nicht als Nebenkläger zugelassen werden.

    Empfehlung an dieser Stelle:

    • Stellen Sie schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Antrag auf Information über den Fortgang des Verfahrens, als Geschädigte haben Sie in der Regel Anspruch auf Auskunft gem. § 406e StPO.
    • Prüfen Sie mit anwaltlicher Hilfe, ob Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen können. Dies verschafft Ihnen mehr Einblick und Beteiligungsrechte.

    2. Zivilrechtliche Ansprüche

    Unabhängig vom Strafverfahren können Sie im Zivilrecht Schadensersatzansprüche gegen die Inhaberin des Bestattungsunternehmens geltend machen.

    Rechtsgrundlagen wären hier:

    • § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 242 StGB (Schutzgesetzverletzung – Diebstahl)
    • Vertragsverletzung aus dem Dienstvertrag über die Bestattung nach § 280 BGB

    Was können Sie fordern?

    • Erstattung des entwendeten Geldbetrages von ca. 600€
    • Gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, wenn durch die Tat eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder zusätzliche seelische Belastung in der Trauerzeit nachweisbar ist

    Für solche Ansprüche werden die Beweise aus dem Strafverfahren (z.B. Videoaufnahmen) sehr wertvoll sein. Es ist daher sinnvoll, mit einem Anwalt die Möglichkeiten einer zivilrechtlichen Klage zu prüfen, ggf. auch auf Grundlage des Ergebnisses aus dem Strafverfahren.

    3. Verhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Bestattungsunternehmen

    So gehen Sie am besten vor:

    1. Senden Sie ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Rottweil und bitten Sie höflich um Zwischenmitteilung gemäß § 406e StPO.
    2. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, ob ein Adhäsionsverfahren im Rahmen des Strafprozesses möglich und sinnvoll ist – dabei können zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren mitverhandelt werden.
    3. Ggf. bereiten Sie eine Zivilklage vor – falls das Strafverfahren zu keiner Verurteilung führt, können Sie Ihre Forderungen dennoch zivilrechtlich geltend machen.

    Da es sich um Straftaten handelt, die mit einem Dienstleistungsverhältnis verknüpft sind, ist es ratsam, eine juristische Vertretung mit Kenntnissen im Vertragsrecht in Verbindung mit Strafrecht zu beauftragen.

    Hier können Sie leicht einen passenden Anwalt finden: Anwaltssuche Vertragsrecht

    Ich empfehle dringend, sich kurzfristig anwaltlich vertreten zu lassen, insbesondere um die Fristen etwaiger Schadensersatzansprüche nicht zu versäumen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für solche zivilrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Tat Kenntnis erlangt haben (§ 195, § 199 BGB), also voraussichtlich bis Ende 2026.

    Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Kraft in dieser schwierigen Situation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr erfahrener Rechtsberater

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

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