Ratgeber 19.02.2025 Christian R.

Autonomes Fahren: Rechtliches und Haftungsfragen

Autonomes Fahren ist ein Thema, das sowohl fasziniert als auch viele Fragen aufwirft. Was passiert bei einem Unfall? Wer haftet? Und ist das überhaupt erlaubt in Deutschland? Dieser Blogbeitrag bringt Licht ins Dunkel und erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen des autonomen Fahrens.

Was bedeutet autonomes Fahren?

Autonomes Fahren, auch als selbstfahrendes oder fahrerloses Fahren bezeichnet, umfasst verschiedene Stufen der Automatisierung. Die Society of Automotive Engineers (SAE) hat eine international anerkannte Klassifizierung in sechs Stufen (Level 0 bis 5) entwickelt:

  • Level 0: Keine Automatisierung (der Fahrer macht alles)
  • Level 1: Fahrerassistenz (z.B. Tempomat)
  • Level 2: Teilautomatisierung (das System übernimmt Lenkung und Beschleunigung/Bremsen, der Fahrer muss aber ständig überwachen)
  • Level 3: Bedingte Automatisierung (das System kann in bestimmten Situationen selbstständig fahren, der Fahrer muss aber auf Anforderung eingreifen können)
  • Level 4: Hochautomatisierung (das System kann in bestimmten Anwendungsfällen komplett selbstständig fahren, ein Fahrer ist nicht mehr erforderlich)
  • Level 5: Vollautomatisierung (das System kann in allen Situationen selbstständig fahren)

In Deutschland sind derzeit (Stand 2025) Fahrzeuge mit Level 3 und unter bestimmten Voraussetzungen auch Level 4 Automatisierung zugelassen.

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Ist autonomes Fahren in Deutschland erlaubt?

Ja, aber mit Einschränkungen. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde angepasst, um den Einsatz von autonomen Fahrfunktionen zu ermöglichen. („§ 1a StVG“ und „§ 1b StVG“).

Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen

  • Das Fahrzeug muss eine gültige Typgenehmigung haben.
  • Die autonome Fahrfunktion darf nur in dem dafür vorgesehenen Betriebsbereich verwendet werden.
  • Es muss eine Person im Fahrzeug sein, die jederzeit in der Lage ist, die Kontrolle zu übernehmen (bei Level 3). Bei Level 4 kann dies unter bestimmten Umständen entfallen.

Autonomes Fahren: Haftungsrecht bei Unfällen

Die Frage der Haftung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wer haftet bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters. Das bedeutet, dass der Halter für Schäden haftet, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. („§ 7 StVG“). Diese Haftung gilt auch für autonome Fahrzeuge.

Zusätzlich zur Halterhaftung können aber auch andere Personen oder Institutionen haftbar gemacht werden:

  • Der Fahrer: Wenn der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug hätte übernehmen müssen, dies aber unterlassen hat, kann er (mit-)haftbar sein.
  • Der Hersteller: Wenn der Unfall auf einen Fehler im autonomen System zurückzuführen ist, kann der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung haftbar gemacht werden. („Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)“)
  • Der Halter: Unabhängig, wer Schuld hat, haftet immer der Halter.

Die Rolle der „Blackbox“

Autonome Fahrzeuge sind in der Regel mit einer Art „Blackbox“ ausgestattet, die Daten über den Fahrverlauf und die Nutzung des autonomen Systems aufzeichnet. Diese Daten können bei der Klärung der Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen.

Beispiele für die Anwendung der Gesetze zu autonomes Fahren

  1. Beispiel 1: Ein Fahrzeug mit Level 3 Automatisierung verursacht einen Auffahrunfall, weil der Fahrer nicht rechtzeitig eingegriffen hat. Hier haftet in erster Linie der Fahrer, da er seine Überwachungspflicht verletzt hat.
  2. Beispiel 2: Ein Fahrzeug mit Level 4 Automatisierung verursacht einen Unfall, weil das System eine Verkehrssituation falsch eingeschätzt hat. Hier könnte der Hersteller haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein Fehler im System vorlag.
  3. Beispiel 3: Ein Fußgänger wird von einem autonomen Fahrzeug erfasst, das ordnungsgemäß im autonomen Modus gefahren ist. Hier greift die Gefährdungshaftung des Halters, auch wenn diesen kein Verschulden trifft.

Konkrete Handlungsanweisungen

  1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den Funktionen und Grenzen Ihres autonomen Fahrzeugs vertraut.
  2. Bleiben Sie aufmerksam: Auch wenn das System die Kontrolle übernimmt, müssen Sie (bei Level 3) jederzeit bereit sein, einzugreifen.
  3. Dokumentieren Sie Unfälle: Sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugenaussagen) und melden Sie den Unfall der Polizei.
  4. Lassen Sie sich beraten: Bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit dem Thema auskennt.

Mögliche Hindernisse

Hindernis Mögliche Lösung
Die Schuldfrage ist unklar. Die Daten der „Blackbox“ können zur Klärung beitragen. Ein Sachverständiger kann hinzugezogen werden.
Der Hersteller weist die Verantwortung von sich. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.
Die Versicherung zahlt nicht. Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Weiterführende Informationen und Links zu autonomes Fahren

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