28.12.2024

Grundsicherung Freibetrag

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    Diskussion
  • #426662 Antworten

    Anonym
    Gast

    Mir wurde der Freibetrag bei Grundrente erst ab Juli dieses Jahres bewilligt. Dieser Freibetrag steht mir aber ab August 2021 zu. Trotz mehrmalige Aufforderung an meiner Sachbearbeiterin tut sich nichts
    Die erste Anfrage zur Prüfung von mir war im Juli dieses Jahres . Nun werde ich nur hingehalten. Es würde noch geprüft- bekomme ich zur Antwort.

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  • #427342 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es klingt, als befände sich Ihr Fall in einer schwierigen Situation, da Sie berechtigte Ansprüche geltend machen und trotzdem keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Ihnen helfen könnten, Ihre Situation weiter zu klären:

    Rechtliche Grundlage:

    Der Freibetrag bei der Grundrente ist gemäß § 1 Abs. 1 SGB II bzw. § 82 SGB XII geregelt, und er steht Ihnen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zu, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags erfüllt sind. Wenn Ihnen dieser Freibetrag ab August 2021 zusteht und er erst ab Juli 2024 berücksichtigt wurde, haben Sie einen Anspruch auf Nachzahlung.

    Ihr Vorgehen:

    1. Formelle Beschwerde einlegen: Wenn Ihre Sachbearbeiterin trotz mehrfacher Aufforderung keine Lösung bietet, sollten Sie eine formelle Beschwerde beim Vorgesetzten Ihrer Sachbearbeiterin oder bei der zuständigen Leitung der Behörde einreichen. In diesem Schreiben sollten Sie:

      • Den Sachverhalt schildern, inklusive der genauen Fristen und Anfragen.
      • Auf den Fehler hinweisen, dass Ihnen der Freibetrag zu Unrecht erst ab Juli 2024 und nicht ab August 2021 gewährt wurde.
      • Um eine schnelle Klärung und ggf. eine Nachzahlung für den Zeitraum ab August 2021 bitten.
    2. Nachzahlung fordern: Es besteht ein Anspruch auf Nachzahlung für den Zeitraum, in dem der Freibetrag zu Unrecht nicht berücksichtigt wurde. Wenn dies nicht erfolgt, können Sie dies ebenfalls in Ihrer Beschwerde betonen und die Behörde zur Zahlung auffordern.

    3. Rechtsmittel einlegen: Sollte Ihre Beschwerde keine Wirkung zeigen, können Sie bei der Widerspruchsstelle des zuständigen Amtes Widerspruch einlegen. Daraufhin muss der Sachverhalt überprüft werden, und Sie erhalten eine Entscheidung. Achten Sie dabei darauf, dass der Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt wird.

    4. Einschaltung des Ombudsmanns: Falls die Behörde weiterhin nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann für Sozialleistungen zu wenden. Dieser prüft, ob Ihre Rechte gewahrt wurden und ob es zu unangemessenen Verzögerungen oder Missständen gekommen ist.

    Fristen und Formalitäten:

    • Achten Sie darauf, dass alle Anfragen und Beschwerden schriftlich dokumentiert werden.
    • Wenn eine Frist zur Nachzahlung nicht eingehalten wird oder weiterhin auf eine Prüfung verwiesen wird, können Sie sich rechtlichen Rat holen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Zusammenfassung der nächsten Schritte:

    • Formelle Beschwerde bei der Behörde einreichen, um die Nachzahlung und die Korrektur des Freibetrags zu fordern.
    • Falls keine Lösung erfolgt, Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
    • Rechtsberatung suchen, falls der Widerspruch keine Wirkung zeigt.

    Falls Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, können Sie auch rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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