12.12.2024

Schadensersatzanspruch bei 3 wöchigem Internettotalausfall

  • Ersteller
    Diskussion
  • #426498 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag,

    Ich habe seit dem 13.11 kein Internet bei mir zuhause. Ich habe die Störung direkt bei Bekanntwerden bei meinem Anbieter gemeldet und dieser kümmert sich nicht zeitnah um die Behebung sodass ich nach 3 Wochen immer noch kein WLAN zuhause habe. Ich habe den Anbieter mehrmals telefonisch als auch per Mail kontaktiert und mit einer Klage gedroht. Leider ist das dem Anbieter anscheinend total egal.

    Was kann ich nun tun um Schadensersatz einzufordern. Meinen monatlichen Beitrag habe ich bereits gestoppt und zahle aktuell nichts mehr.

    Danke und viele Grüße,

    Shirin Kooros

  • Autor
    Antworten
  • #426619 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Sehr geehrte Frau Kooros,

    es tut mir leid zu hören, dass Sie seit mehreren Wochen mit einem Internet-Ausfall zu kämpfen haben. Ich werde Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt erläutern, welche Möglichkeiten Sie haben, Schadensersatz geltend zu machen und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

    1. **Prüfen Sie den Vertrag und die Rechte als Verbraucherin:**

    In Ihrem Vertrag mit dem Internetanbieter sollten Regelungen darüber enthalten sein, wie mit einem länger bestehenden Ausfall umzugehen ist. Laut § 45b Telekommunikationsgesetz (TKG) haben Sie als Verbraucherin das Recht auf „unterbrechungs- und störungsfreien Zugang“ zu Telekommunikationsdiensten.

    Das Gesetz sieht vor, dass bei andauernden Störungen, die der Anbieter zu verantworten hat, unter bestimmten Umständen eine **Minderung des Entgeltes** oder ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

    Zudem gewährt das TKG seit Dezember 2021 Verbrauchern höhere Rechte, beispielsweise die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts, wenn die Leistung nachhaltig nicht erbracht wird (§ 56 Abs. 3 TKG).

    2. **Schreiben Sie eine letzte schriftliche (!) Frist zur Behebung der Störungen:**

    Senden Sie per Einschreiben eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter, in dem Sie die Störung schildern und eine **letzte Frist setzen**. Idealerweise erwähnen Sie, dass Sie andernfalls Schadensersatz geltend machen und den Vertrag fristlos kündigen werden. Eine übliche Frist beträgt 7–14 Tage. Verweisen Sie dabei auch auf Ihre bisherigen Versuche zur Kontaktaufnahme – insbesondere die telefonischen Meldungen und E-Mails.

    Ein Vorschlag für den Text:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem [Datum] bin ich von einer erheblichen Störung Ihrer Dienstleistung betroffen. Dieses Problem wurde Ihnen mehrfach telefonisch und per E-Mail mitgeteilt (z.B. am [Datum/Daten]), ohne dass Abhilfe geschaffen wurde. Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum [genaues Datum] zur vollständigen Behebung des Problems. Sollte die Störung danach weiterhin bestehen, mache ich von meinen Rechten auf außerordentliche Kündigung gemäß § 56 Abs. 3 TKG und ggf. Schadensersatz Gebrauch.“

    3. **Schadensersatz konkret nachweisen:**

    Sie können Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen tatsächlich ein messbarer Schaden entstanden ist. Ein Beispiel wäre die Notwendigkeit, ein mobiles Datenvolumen aufzuladen oder einen Arbeitsplatz zu mieten, weil Sie von zuhause aus arbeiten müssen.

    Notieren Sie sich diese Kosten (z.B. Rechnungen für Datenvolumen oder Belege für externe Arbeitsplätze). Diese können Sie dann mit einem entsprechenden Schreiben vom Anbieter zurückverlangen.

    4. **Minderung der Zahlung – Vorsicht:**

    Mit dem vollständigen Einstellen der Zahlungen befinden Sie sich möglicherweise im Verzug, wenn der Anbieter den Ausfall nicht zu vertreten hat oder der Ausfall nur teilweise besteht. Es ist daher ratsam, die Zahlung vorläufig zu **mindern** oder zurückzustellen und den vollen Betrag erst nach Behebung oder nach einem Abzug der Schadensersatzforderung zu zahlen. Behalten Sie stets die Kommunikation mit dem Anbieter darüber schriftlich in Ihren Akten.

    5. **Beschwerde bei der Bundesnetzagentur:**

    Sollte keine Reaktion durch den Anbieter erfolgen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Behörde überwacht Anbieter wie Ihren und kann unterstützend eingreifen. Eine Beschwerde können Sie auf der offiziellen Website der Bundesnetzagentur einreichen (www.bundesnetzagentur.de).

    6. **Klage auf Schadensersatz und Suche nach einem Anwalt:**

    Bleiben alle Bemühungen erfolglos oder sollten Sie von Ihrem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen wollen, empfehle ich dringend, einen Anwalt für Vertragsrecht oder Verbraucherrecht einzuschalten. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob in Ihrem Fall zusätzlich eine fristlose Kündigung oder auch ein Anspruch auf Schadensersatz und Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge möglich ist.

    Die Anwaltssuche können Sie beispielsweise hier starten: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=vertragsrecht

    Zusammengefasst:

    – Setzen Sie dem Anbieter schriftlich eine letzte Frist.

    – Sammeln Sie Belege und Nachweise für etwaige Schäden.

    – Reichen Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein.

    – Suchen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat, um Schadensersatz durchzusetzen.

    Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

    Haftungsausschluss: Diese Antwort ist allgemeiner Natur und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für eine spezifische und rechtsverbindliche Klärung empfehle ich, einen Anwalt zu konsultieren.

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