Bußgeld Maske
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Diskussion
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Ich möchte Sie bitten, mich in folgendem Fall zu beraten. Am 04.10.2022 erhielt ich einen Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltungen der Maskenpflicht des Kreisverwaltungsreferates München. Die Kosten für die Ordnungswidrigkeit hatte ich aber bereits am 27.10.2020 an das Landratsamt Starnberg gezahlt habe. In dem Schreiben des Landratsamtes heißt es: „Weitere Kosten werden nicht erhoben.“ Den Einspruch schickte ich per E-Mail und ohne digital beglaubige Unterschrift, wodurch der Einspruch nicht geltend gemacht wurde. Nun habe ich eine weitere Zahlungsaufforderung bekommen und insgesamt kanpp 300 Euro gezahlt. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit vielen Grüßen, Julia Killet
P.S. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.