Michael Weimer - aus Wiesloch, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Schlossweg 7
69168 Wiesloch
Deutschland
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Michael Weimer

Rechtsanwalt Michael Weimer ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und zudem Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

 

Die Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Walena, Leipold & Kollegen betreut vorrangig Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Scheidung, Erbrecht, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Urheberrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Walena, Leipold & Kollegen wurde 1947 von dem zwischenzeitlich verstorbenen Rechtsanwalt Dr. Walena gegründet. Seit 2007 ist die Sozietät Walena, Leipold & Kollegen eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit den Rechtsanwälten Peter Leipold und Michael Weimer.

Die Büroräume der Kanzlei liegen im Schlossweg 7 in Wiesloch, in der Nähe des Amtsgerichts Wiesloch. Parkmöglichkeiten bestehen auf den kanzleieigenen Parkplätzen.

Der Mandantenstamm der Kanzlei setzt sich überwiegend aus Privatleuten aber auch aus gewerblichen Mandanten zusammen. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat der Kanzlei montags bis freitags von 08:00 bis 17:30 Uhr zur Verfügung. Die Terminvergabe erolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihre Wünsche und Vorstellungen. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten oder auch vor Ort beim Mandanten möglich.

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Michael Weimer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Des Weiteren plant und setzt Rechtsanwalt Weimer Ihre Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Michael Weimer berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Michael Weimer bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Michael Weimer berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Ferner gestaltet oder prüft Herr Weimer für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Michael Weimer erörtert Ihnen gern seine Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.

Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht

privates Baurecht

Im privaten Baurecht gestaltet Michael Weimer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Weimer greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Michael Weimer ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Architektenrecht

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Michael Weimer als Architekt, Ingenieur und Bauherr beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Sprachen:

  •  Deutsch

Vita

Michael Weimer, geboren 1965 in Heidelberg, studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Heidelberg.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 1995. Seit 2007 ist Herr Weimer befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

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Michael Weimer

Schlossweg 7
69168 Wiesloch
Deutschland

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