Markus Schramm - aus Günzburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Ichenhauser Str. 36
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Deutschland
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Markus Schramm

Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Schramm hat seinen Schwerpunkt auf steuerrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten gelegt und hilft Ihnen unter anderem beim Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid, in einem Steuerstrafverfahren, bei einer Unternehmensgründung oder einem Rechtsgeschäft unter Kaufleuten, der Prüfung eines Arbeitsvertrages oder beim Forderungseinzug (Inkasso) weiter.

Herr Schramm verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.

Die Kanzlei

Kanzlei Schramm ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und für den Forderungseinzug (Inkasso).

Die Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei wurde 1981 von Diplom Kaufmann Udo Schramm, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater, gegründet. Der heutige alleinige Inhaber Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Schramm, Sohn des Gründers, ist seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft 2006 für die Kanzlei tätig.

Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Die Kanzlei ist hierfür montags bis donnerstags von 07.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 07.30 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Die Büroräume der Kanzlei liegen in der Ichenhauser Straße 36 in Günzburg-Denzingen, nahe den Supermärkten Lidl und Netto sowie dem Blumengeschäft „Blumen Höll“. Mandanten mit PKW können auf den kanzleieigenen Stellplätzen vor dem Kanzleigebäude parken.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Handelsrecht 0
  • Inkasso 0
  • Steuerrecht 0
  • Steuerstrafrecht 0
  • Wirtschaftsstrafrecht 0

Steuerrecht

In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, gegebenenfalls trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.

Der Kernbereich der anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit von Markus Schramm liegt im Bereich Einkommensteuergesetz, sowohl aus Sicht einer unternehmerisch tätigen Person, wie auch angestellten Person. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, zum Beispiel GmbH, organisiert haben, einher. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.

Aufgrund seiner steuerjuristischen Ausrichtung ist Rechtsanwalt und Steuerberater Schramm insbesondere Ansprechpartner in finanzgerichtlichen Verfahren, denn der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter ausgetragen. Markus Schramm berät und vertritt Sie bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtert mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlägt Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor. Herr Schramm verfügt über umfangreiche praktische Prozesserfahrung im materiellen Steuerrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht.

Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Markus Schramm ist auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weit reichende Mitwirkungs-Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen fachlich versierten Rechtsvertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Schramm.

Arbeitsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt von Markus Schramm bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um MobbingMutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder die drohende Kündigung. Rechtsanwalt Schramm prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.

Gesellschaftsrecht

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Markus Schramm umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Selbstverständlich finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Schramm erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Inkasso

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Rechtsanwaltskanzlei Schramm mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichem Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

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Vita

Herr Schramm ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen.

Markus Schramm, 1976 in Weißenhorn geboren, studierte nach dem Abitur an der Universität Passau Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Memmingen.

Zeitgleich absolvierte er eine Zusatzausbildung zum Wirtschaftsmediator beim Zentrum für Verhandlungen und Mediation, Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit 2009 ist er gleichzeitig Steuerberater.

 

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Markus Schramm

Ichenhauser Str. 36
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