Jochen  Strecker - aus Korb, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Winnender Str. 9
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Jochen Strecker

Rechtsanwalt und Steuerberater Strecker ist Ihr Ansprechpartner bei Abmahnung, Lohnpfändung, Steuerbescheid, Steuerstrafverfahren oder Unternehmensgründung.

 

Die Kanzlei

Rechtsanwalt und Steuerberater Jochen Strecker betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatpersonen im Arbeitsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Gesellschaftsrecht.

Die Gründung der heutigen Rechtsanwaltskanzlei Strecker erfolgte durch Rechtsanwalt Pohl, der Ende 1985 aus dem Kanzleibetrieb ausgeschieden ist. Rechtsanwalt Jochen Strecker ist seit dem 01.01.1986 Inhaber der Kanzlei.

Die Büroräume der Kanzlei Strecker liegen in der Winnender Straße 9 in 71404 Korb. Sie finden Herrn Strecker in der Nähe des Seeplatzes über den Räumlichkeiten der örtlichen Kreissparkasse. Kanzleieigene Parkplätze sind hinter dem Gebäude vorhanden und können von Mandanten kostenfrei genutzt werden.

Beratungstermine mit Herrn Strecker werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat oder der Jurist selbst montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb der genannten Zeiten sowie Vororttermine möglich.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Inkasso 0
  • Steuerrecht 0
  • Steuerstrafrecht 0

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Dienstrecht gegliedert. Im Arbeitsrecht übernimmt Rechtsanwalt Jochen Strecker Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Für ihn ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er beide Parteien abdeckt, denn nur so hat er auch die Möglichkeit, die „Gegenseite“ und deren Denkweise und Handelsweise kennenzulernen, was für seine Mandanten ein entscheidender Vorteil ist.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag von Herrn Strecker auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht der Arbeitsrechtler zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Rechtsanwalt Strecker in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Jurist Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an den Rechtsanwalt wenden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Wenn Schuldner trotz gerichtlicher Verurteilung und Vorliegen eines Urteils (Titel) nicht zahlen, kann durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Zwangsverwaltung, Pfändung und Überweisung von Bankguthaben oder Arbeitseinkommen, et cetera) der geschuldete Betrag eingezogen werden. Jochen Strecker nimmt für Sie die erfolgversprechendste Zwangsvollstreckungsmaßnahme vor, wobei häufig eine schnelle Reaktion notwendig ist. Auf der anderen Seite hilft er Schuldnern, sich gegen (unberechtigte) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu wehren.

Steuerrecht

Im Steuerrecht liegen die Schwerpunkte von Rechtsanwalt und Steuerberater Strecker in der auf Dauer angelegten steuerlichen Beratung in enger Verzahnung mit den zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlich Gestaltungsmöglichkeiten, der Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärung, Begleitung bei Betriebsprüfung sowie der Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Auf Wunsch übernimmt Herr Strecker Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung oder steht bei deren betriebsinternen Einrichtung zur Seite. Er unterstützt Sie ferner bei der Erstellung und Überwachung der laufenden Planung Ihres Unternehmens.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, in welchem die Mehrfachqualifikation von Jochen Strecker als Rechtsanwalt und Steuerberater nicht nur nützlich, sondern geradezu erforderlich ist. In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleitet Herr Strecker seine Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versucht, drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch geeignete Maßnahmen (strafbefreiende Selbstanzeige) zu verhindern. Dadurch können schon während eines Ermittlungsverfahrens die Streitigkeiten beigelegt und ein steuerstrafrechtliches Verfahren abgewendet werden.

Gesellschaftsrecht

Durch die sehr wirtschaftliche Orientierung von Rechtsanwalt Strecker hat er sich auch umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht verschafft. Hierbei berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Strecker erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Vita

Jochen Strecker wurde 1957 in Stuttgart geboren. Im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Den darauf folgenden Dienst als Rechtsreferendar leistete er im Landgerichtsbezirk Konstanz sowie in Waiblingen.

Herr Strecker wurde im November 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1993 ist er zusätzlich Steuerberater.

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Jochen Strecker

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