Maike Ruske - aus Taunusstein, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Maike Ruske

Rechtsanwältin Ruske vertritt Sie bei Fragen rund um Arbeitslosengeld, Grad der Behinderung, Scheidung, Unterhalt, Schönheitsreparatur, Mieterhöhung, Kündigung oder Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Kanzlei

Rechtsanwältin Maike Ruske übernimmt Mandate von Privatleuten und Gewerbetreibenden aus dem Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.

Maike Ruske gründete ihre Einzelkanzlei 2006. Heute arbeitet die Juristin mit einer weiteren Kollegin in Bürogemeinschaft. Die Kanzleiräume liegen auf der Aarstraße 117 (Bundesstraße 275) in Taunusstein. Sie finden die Kanzlei in der Nähe des Busbahnhofs. Mandanten mit PKW können im Kanzleiumfeld kostenfrei parken.

Beratungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen die Rechtsanwältin oder das Sekretariat der Kanzlei montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis freitags von 13.00 bis 17.30 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten oder auch vor Ort beim Mandanten möglich.

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Maike Ruske - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Mietrecht
  • Privatrecht (Allgemeines Zivilrecht)
  • Sozialrecht

Familienrecht

Innerhalb des Familienrechts ist Maike Ruske insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidung: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht / Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder – verheirateter oder nicht verheirateter Eltern – betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhalt: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Arbeitsrecht

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts), Abmahnung, Kündigung oder Änderungskündigung. In Rechtsanwältin Maike Ruske steht Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit eine kompetente Partnerin zur Verfügung.

Mietrecht

Das Mietrecht unterscheidet Wohnraummietverhältnisse und gewerbliche Mietverhältnisse. Mietverträge jeglicher Art ebenso wie alle Fragen rund um das Thema Wohnungseigentum sind Gegenstand dieses Tätigkeitsfeldes.

Rechtsanwältin Maike Ruske betreut Vermieter und Mieter in allen Fragen zur Vertragsgestaltung, beim Auftreten von Mietmangel an der Mietsache, bei Mietminderung, Mieterhöhung, Kündigung und Räumungsklage. Fragen Sie diesbezügliche Rechtsanwältin Ruske.

Fachanwalt Sozialrecht

Rechtsanwältin Maike Ruske ist zugleich Fachanwältin für Sozialrecht (auch Sozialversicherungsrecht). Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, auf Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder auf Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht zu klären (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder aus dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge). Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme Rechtsanwältin Maike Ruske Ihre Ansprechpartnerin.

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Vita

Maike Ruske studierte an der Johannes Gutenberg Universität Mainz sowie an der Brunel-Universität (Universität of Western London) Jura. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Koblenz tätig.

Frau Ruske wurde 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seither als selbständige Rechtsanwältin tätig. Seit 2011 ist sie befugt die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht" zu führen. Die Juristin spricht fließend Englisch.

Mitgliedschaften:

  • Deutschen- und Wiesbadener Anwaltsverein
  • Forum Junge Anwaltschaft
  • Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein

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Maike Ruske

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Deutschland

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