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Harald Franke
Dr. Frankes Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie in den Bereichen Schadensersatzrecht und Brasilianisches Wirtschaftsrecht. Auf diesen Rechtsgebieten ist er für kleine und mittelständische Unternehmen, leitende Angestellte und Privatleute tätig.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Inkasso
- Kaufrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Schuldrecht
- Vertragsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Arbeitsrecht
Im Bereich Arbeitsrecht verfügt Dr. Harald Franke über langjährige praktische Erfahrungen, durch die er seinen Mandanten fundierte Rechtsberatung bietet. Der Rechtsanwalt übernimmt die Vertretung in allen Vertragsangelegenheiten und ist Ihnen beispielweise behilflich, wenn es darum geht, einen Arbeitsvertrag zu erstellen beziehungsweise zu überprüfen. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört außerdem die Beratung bei jeglichen Tarifangelegenheiten sowie zu den Themen Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklage.
Rechtsanwalt Dr. Franke ist ein kompetenter Ansprechpartner für leitende Angestellte, die zum Beispiel Fragen oder Probleme bezüglich der Nutzung des Dienstwagens haben. Auch zum Thema Homeoffice und den damit verbundenen Stolperfallen kann Sie Dr. Harald Franke beraten. Haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, muss geklärt werden, wie dieses eingerichtet wird, wer die Kosten für die Ausstattung übernimmt, ob die Miete übernommen wird und wie es sich mit dem Datenschutz, der Versicherung und den Arbeitsschutzbestimmungen verhält.
Die arbeitsrechtliche Beratung von Anwalt Dr. Franke findet vorwiegend außergerichtlich statt, sofern es notwendig ist werden die Interessen aber auch konsequent vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, etwa bei einer Klage eines Arbeitnehmers.
Vertragsrecht
Auch das Vertragsrecht gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Dr. Franke. In diesem Bereich befasst er sich unter anderem damit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen zu erstellen und zu prüfen. Grundsätzlich übernimmt Herr Dr. Franke die Gestaltung von Verträgen aller Art, dazu gehören beispielweise der Werkvertrag, Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Autokaufvertrag und Gesellschaftsvertrag. Über besondere Erfahrungen verfügt der Anwalt bei Verträgen für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie und den sich aus dem Kaufvertrag ergebenen Ansprüchen. In diesem Zusammenhang ist der Rechtsanwalt häufig auch für Privatpersonen tätig.
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Auf dem Gebiet Gesellschaftsrecht und Handelsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Franke vor allem mittelständische Unternehmen und Inhaber. Dabei spielen das GmbH-Recht und Angelegenheiten wie der Verkauf von Anteilen, die Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Handelsvertreterverträge eine besondere Rolle. Die Kenntnisse und Erfahrungen von Dr. Franke sind außerdem gefragt, wenn ein Gesellschafter aus dem Unternehmen austritt. In einem solchen Fall muss geregelt werden, inwieweit der ausscheidende Gesellschafter das Wettbewerbsverbot zu beachten hat und welche Auflagen für seine künftige Tätigkeit gelten.
Schadensersatzrecht
Rechtsanwalt Dr. Franke ist auch auf dem Gebiet Schadensersatzrecht tätig. Hier befasst er sich vor allem mit Ansprüchen aus dem Verkehrs-, Haftungs– und Automobilbereich. In diesem Zusammenhang ging er unter anderem der Frage nach, was Verbraucher tun können, wenn sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind.
Internationales Recht Brasilien
Dr. Franke hat einige Zeit in Brasilien gearbeitet und kennt sich insbesondere mit dem brasilianischen Wirtschaftsrecht aus. Er verfügt über wichtige Kontakte, sodass er deutsche Firmen, die Ansprechpartner vor Ort brauchen, dabei unterstützen kann, Geschäftsbeziehungen nach Brasilien aufzubauen. Kleine und mittelständische Unternehmen berät Rechtsanwalt Dr. Franke dazu, wie sie ein Produkt in Brasilien auf den Markt bringen und den Vertrieb gestalten können und welche steuerrechtlichen Aspekte gelten.
Auf der anderen Seite vertritt Rechtsanwalt Dr. Franke auch Firmen aus Brasilien, die Interesse daran haben, sich in Deutschland niederzulassen.
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Vita
Dr. Harald Franke, der 1959 in Stuttgart geboren wurde, studierte von 1979 bis 1985 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die Promotion zum Dr. jur. folgte im Jahr darauf. Seit 1992 ist Dr. Franke als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Dr. Franke bildet sich regelmäßig weiter und hat unter anderem Fortbildungsbescheinigungen zum Arbeitsrecht, zu Negotiating in English sowie zum Insolvenzrecht erworben. Darüber hinaus veröffentlicht Dr. Harald Franke auch juristische Artikel, wenn es die Zeit zulässt. Mitgliedschaften Rechtsanwalt Dr. Franke ist Mitglied in folgenden Institutionen:- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltverein
- Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung
- Anwaltverein Stuttgart
- Universitätsverbund Tübingen
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Verein der Freunde des Karls-Gymnasiums Stuttgart
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