Astrid Maack - aus Rheinbach, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Pützstr. 7-9
53359 Rheinbach
Deutschland
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Astrid Maack

Rechtsanwältin Maack ist Ihre Ansprechpartnerin für Trennung, Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Testamentsgestaltung, bei Auseinandersetzungen im Erbfall, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht.

Die Kanzlei

Astrid Maack betreut überwiegend private Mandanten im Familienrecht und Erbrecht.

Rechtsanwältin Astrid Maack gründete Ihre Einzelkanzlei direkt nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988. Die Kanzlei ist seit dem 01.04.2003 am heutigen Standort niedergelassen.

Die Kanzleiräume liegen in der Pützstraße 7-9 zentral in Rheinbach, in dem Gebäude der Post. Der Eingang befindet sich direkt rechts neben dem Posteingang. Mandanten können auf den öffentlichen Parkplätzen im unmittelbaren Kanzleiumfeld parken.

Mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen Sie die Kanzlei am besten über die Haltestellen „Wilhelmsplatz“ mit den Linien 840, 846 oder „Himmeroder Wall“ mit den Linien 800, 805, 849, 855. Die Kanzlei in der Pützstraße liegt gegenüber dem Wilhelmsplatz. Der Rheinbacher Bahnhof liegt in Fußnähe.

Rechtsanwältin Astrid Maack arbeitet mit einer weiteren Kollegin in einer Bürogemeinschaft. Ferner besteht eine Kooperation mit einer Fachanwältin für Medizinrecht in Dresden.

Die regulären Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr. Frau Maack vereinbart nach Möglichkeit persönlich und nach einem telefonischen Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin. Falls erforderlich, können Besprechungstermine auch vor Ort bei den Mandanten sowie außerhalb der genannten Zeiten und am Wochenende vereinbart werden.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0

Erbrecht

Astrid Maack ist Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, letztere allerdings begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird.

Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen (Erbausschlagung). Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Rechtsanwältin Astrid Maack, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft oder die Erstellung von Testament oder Erbvertrag steht sie Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Fachanwalt Familienrecht

Astrid Maack ist seit 15 Jahren Fachanwältin für Familienrecht.

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Trennung, Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn.

Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Maack bei Problemen bei der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht, bei Trennung und Scheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.

Ferner ist sie Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung oder Überprüfung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

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Vita

Astrid Maack wurde 1954 in Krefeld geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.

Frau Maack studierte an der Friedrich Wilhelm Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie in Köln.

Frau Maack ist seit dem 07.07.1988 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Seit dem 30.04.2001 ist sie gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht.

Astrid Maack spricht gut Englisch und Französisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Spanisch.

Seit 2013 ist Frau Maack Dozentin für Familienrecht und insbesondere für Fragen rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an der Volkshochschule Rheinbach.

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Astrid Maack

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53359 Rheinbach
Deutschland

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