Nicolai F. Mameghani
Nicolai Mameghani berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Strafrecht im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Zudem bearbeitet er Mandate aus den Nebengebieten des Strafrechts, etwa aus dem Waffenrecht und Sprengstoffrecht.
Herr Mameghani ist sowohl Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Mitglied der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V.
Die Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Rosenkranz, Timm, Mameghani bietet umfassende Rechtsberatung im Strafrecht.
Die Rechtsanwälte Torsten Timm und Nicolai Mameghani betreiben die Kanzlei Rosenkranz, Timm, Mameghani seit dem 01.01.2000. Der Mitnamenserbe der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Rosenkranz, hat nach über 37 Jahren aktiver Anwaltstätigkeit als Strafverteidiger Ende 1999 das Büro an die Rechtsanwälte Timm und Mameghani übergeben, nachdem zunächst Rechtsanwalt Timm einen großen Teil seiner juristischen Ausbildung in der Kanzlei Rosenkranz verbrachte und danach vier Jahre unter der Kanzleibezeichnung Rosenkranz und Timm mit Herrn Rechtsanwalt Rosenkranz zusammenarbeitete. Seit jeher war das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei Rosenkranz die Bearbeitung juristischer Problematiken auf dem Gebiet des Strafrechts. Auch die Rechtsanwälte Timm und Mameghani sind Fachanwälte für Strafrecht und widmen ihre Arbeitskraft ausschließlich der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate.
Bei der täglichen Arbeit beider Rechtsanwälte nimmt neben dem allgemeinen Strafrecht insbesondere die Bearbeitung von Fällen aus dem Wirtschaftsrecht und Streuerstrafrecht großen Raum ein. Auch Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Betäubungsmittelrecht und Jugendstrafrecht gehören zum Beratungs- und Vertretungsangebot. Sicherlich werden von beiden Rechtsanwälten auch Mandate auf strafrechtlichen Nebengebieten, wie etwa dem Waffenrecht, bearbeitet. Insofern setzt sich die Mandantschaft der Kanzlei Rosenkranz, Timm, Mameghani sowohl aus Privatleuten als auch aus Unternehmen und Hilfesuchenden öffentlicher Einrichtungen zusammen.
Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr. Termine werden von der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Schlieper vereinbart und können unter Umständen auch außerhalb der Büroöffnungszeiten abgehalten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die juristische Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden zu lassen.
Die Kanzleiräume sind in der Stadtmitte von Düsseldorf im Stadtteil Friedrichstadt gelegen. Die Kanzlei ist bequem mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen. Ab dem Hauptbahnhof Düsseldorf erreichen Sie die Kanzlei mit den Straßenbahnlinien 703, 704, 706, 709, 712, 713 und 719 (Haltestelle „Graf-Adolf-Platz“). Aufgrund der zentralen Lage befinden sich ebenfalls zahlreiche Parkhäuser in der unmittelbaren Umgebung.
Rechtsgebiete
- Strafrecht 50
- Verwaltungsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)
Fachanwalt Strafrecht
Ebenso wie sein Kollege Herr Timm ist auch Nicolai Mameghani Fachanwalt für Strafrecht. Er tritt für Sie als Strafverteidiger vor Gericht auf und übernimmt auch Pflichtverteidigungen. Als Strafverteidiger beziehungsweise Pflichtverteidiger nimmt er Ihre Interessen während des gesamten Strafverfahrens wahr, sowohl außergerichtllich als auch gerichtlich. Je nachdem, welche Tatumstände vorlagen und welcher konkrete Tatbestand erfüllt worden ist, drohen Ihnen unterschiedliche Rechtsfolgen, beispielsweise eine Geldstrafe oder der Freiheitsentzug. Ebenso entscheidend sind jedoch die Rechtswidrigkeit der Tat, die etwa beim Vorliegen von Notstand oder Notwehr nicht gegeben ist. Auch die Schuld des Täters ist für die letztliche Bewertung der Tat von großer Bedeutung. Herr Mameghani macht für Sie strafmildernde oder strafbefreienede Umstände vor Gericht geltend. Er vertritt Sie bei allen Delikten, die vom Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt sind, beispielsweise bei einer Anklage auf Hausfriedensbruch, Untreue, Urkundenfälschung, Diebstahl, Nötigung, Freiheitsentzug, Verleumdung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Tötung durch Unterlassen oder Mord. Sexualstraftaten zählen ebenso in diesen Bereich.
Doch Herr Mameghani ist auch in anderen strafrechtlichen Gebieten tätig, beispielsweise im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Schließlich wird er für Sie auch bei Angelegenheiten aus dem Betäubungsmittelrecht tätig. Nicolai Mameghani ist außerdem Ansprechpartner für Jugendliche, die wegen der Begehung einer Straftat angeklagt sind. Seine vertieften Kenntnisse im Jugendstrafrecht erlauben es ihm, die Interessen angeklagter Jugendlicher umfassend wahrzunehmen und sie in einem Strafverfahren kompetent zu vertreten. Dabei hat er stets die besonderen Vorschriften im Blick, die bei der Behandlung von Straftaten durch Jugendliche zur Anwendung kommen.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Rechtsanwalt Nicolai Mameghani wurde 1970 in Düsseldorf geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster, Lausanne und Heidelberg und beendete es 1995 mit dem 1. juristischen Stattsexamen. Darauf folgte die zeit als Referendar, die er im OLG-Bezirk Düsseldorf absolvierte. Ende 1998 legte er das 2. Staatsexamen ab und ließ sich in Düsseldorf als Einzelanwalt nieder.
Schon damals verlegte er sich ausschließlich auf den Bereich des Strafrechts. Seit Anfang 2000 ergänzt er als Sozius die Kanzlei Rosenkranz, Timm, Mameghani.
Seit 2001 ist Herr Mameghani zudem als Fachanwalt für Strafrecht zugelassen.
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Nicolai F. Mameghani
40213 Düsseldorf
Deutschland