Oliver Klein - aus Heilbronn, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Gymnasiumstraße 29
74072 Heilbronn
Deutschland
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
rechtsanwalt.com Rating:
7.57

Oliver Klein

Rechtsanwalt Oliver Klein berät und vertritt Privatleute sowie Firmen primär des Mittelstandes im Arbeitsrecht, Familienrecht, Zangsvolltsreckungsrecht und Inkasso/Forderungsmanagement, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Klein ist Mitglied des Anwaltsvereins Heilbronn und somit des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Kein berät sowohl Privatpersonen als auch Firmen im Arbeitsrecht, Familienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso/Forderungsmanagement, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht.

Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, die in anderen Fachgebieten tätig sind. Bei übergreifenden Fragen zum öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht besteht eine enge Kooperation mit Rechtsanwältin Marika Gratzel aus Heilbronn. In Fragen zur Steuer- und Unternehmensberatung kooperiert die Kazlei Klein zudem mit der Result Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Rastatt.

Die Kanzleiräume sind in der Gymnasiumstraße 29 in Heilbronn, unweit des bekannten Wohn- und Geschäftsgebäudes Bismarckzentrum, gegenüber dem Robert-Mayer-Gymnasium. Ausreichend Parkmöglichkeiten finden Sie gegenüber der Kanzlei. Mit der Stadtbahn erreichen sie die Haltestelle „Harmonie“, Höhe Volksbank Heilbronn. Von dort laufen Sie von der Allee weg, die Moltkestraße Richtung Oststraße, neben den Stadtbahngleisen bis zur zweiten Einmündung vor dem Park. Dort biegen Sie nach rechts in die Straße Friedensplatz ein, wo Sie nach circa 100 Metern die Kanzlei Klein erreichen.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine E-Mail-Adresse ([email protected]) und eine Internetpräsenz (http://www.rechtsanwalt-ok.de).

Beim Kampf gegen die Mühlen der Justiz oder bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen steht Rechtsanwalt Oliver Klein Ihnen zusammen mit seinem bewährten Kanzleiteam zur Seite und nutzt dabei den Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Software, den schnellen Zugriff auf juristische und sonstige Datenbanken, die Internetrecherche und den Zugriff auf ein Netzwerk von Juristen, Steuerberatern und Unternehmensberatern.

Rated 5,0 out of 5
5,0/5 (1)
7.57/ 10 rechtsanwalt.com Rating
Oliver Klein - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Inkasso
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fällen vertritt er sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Klein damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Oliver Klein die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er beispielsweise eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Oliver Klein bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Urlaub, Arbeitszeit. Herr Klein steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Zudem gehört die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung zu seinem Fachbereich. Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Herr Klein berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

Familienrecht

Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Klein liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Einen Schwerpunkt Herrn Kleins stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn und sonstige Vermögensauseinandersetzungen in dieses Fachgebiet. Speziell auf dem Gebiet des Scheidungsrechts sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Klein über einen großen Erfahrungsschatz. Der Jurist befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Insolvenzrecht

Einen der Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts stellt das ganze Insolvenzrecht dar. Es gilt, beizeiten Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Herr Klein wird häufig selbst zum Insolvenzverwalter bestellt, arbeitet aber auch eng mit anderen Insolvenzverwaltern zusammen und berät auch Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens.

Oliver Klein begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucherinsolvenz) auch in strafrechtlicher Hinsicht und hilft Ihnen bei der Antragsstellung oder Durchsetzung von Forderungen, berät zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder führt gegebenenfalls selbst eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch. Er bereitet das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren) für Sie vor. Zudem führt er das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (Schuldenregulierung) zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens durch, stellt den Insolvenzantrag und betreut und vertritt den Schuldner über die gesamte Dauer von sechs Jahren.

Darüber hinaus führt er in Zusammenarbeit mit kooperierenden Betriebswirten zur Optimierung von betrieblichen Abläufen die Unternehmenssanierung durch. Dabei berät und vertritt er Unternehmen in jeder Problemsituation sowie den Geschäftsführer zur Vermeidung von Strafbarkeiten (Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott). Rechtsanwalt Klein verhandelt auch mit den Gläubigern, Sozialkassen und Finanzämtern und erarbeitet Zahlungsmoratorien und Insolvenzpläne.

Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso/Forderungsmanagement

Darüber hinaus steht die Kanzlei Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Jeder Unternehmer steht heute vor der Aufgabe, derartige Risiken möglichst zu minimieren und Außenstände effektiv einzuziehen. Die Frage, wie man schnell und effektiv eigene Forderungen realisiert, ist mit Hinblick auf die eigene Liquidität zu einer zentralen Unternehmensfrage geworden. Die Kanzlei Klein setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Verleihen Sie Ihren nicht bezahlten Rechnungen durch ein anwaltliches Mahnschreiben den nötigen Nachdruck. Eine Vielzahl der Inkasso-Fälle wird heutzutage durch Inkasso-Büros bearbeitet. Im Gegensatz zu der eingeschränkten Befugnis eines Inkasso-Büros erhalten Sie bei Einschaltung eines Anwaltsbüros alle Leistungen aus einer Hand.

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Klein wird auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – insbesondere bei Personenschaden – Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Oliver Klein als Rechtsbeistand zu konsultieren. Der Jurist wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ein Schwerpunkt des Fachanwalts ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2008 führt Oliver Klein den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Herr Klein berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Oliver Klein vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Immer wieder liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Zerwürfnisse zwischen Mieter und Vermieter regelmäßig zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind zuweilen die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Klein.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Oliver Klein in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Klein macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber fachkundigen Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Sprachen:

  •  Deutsch
  •  Englisch
  •  Französisch

Vita

Oliver Klein wurde 1965 in Idar-Oberstein geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Nach dem anschließenden zweijährigen Rechtsreferendariat wurde er 1996 zur Anwaltschaft zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei in Heilbronn. 1995 belegte er zudem einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht. Seit 2007 ist er Berater des Haus- und Grundeigentümervereins Heilbronn und Umgebung e.V. und vertritt die Interessen der Vereinsmitglieder rund um die Immobilie und den Grundbesitz. Seit 2008 ist er zudem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Außerberuflich ist Herr Klein Oberleutnant der Reserve und Karatekämpfer.
5,0
Rated 5,0 out of 5
5,0/5 (1)
Ausgezeichnet100%
Sehr gut0%
Durchschnittlich0%
Schlecht0%
Furchtbar0%

Fantasticher Anwalt und Mediator

Rated 5,0 out of 5
9. September 2025

Herr Klein ist ein fantastischer Anwalt und Mediator. Er kennt sich sehr gut mit dem Gesetz aus und kann es auf eine Weise erklären, die leicht verständlich ist und die wichtigsten Punkte hervorhebt. Außerdem ist er ein äußerst kompetenter Mediator, der beiden Partnern sorgfältig und umsichtig dabei helfen kann, eine gemeinsame Basis zu finden. Und schließlich ist er ein freundlicher, einfühlsamer Mensch. Ich kann ihn wärmstens empfehlen.

Dr. David W Lescheid

Oliver Klein

Gymnasiumstraße 29
74072 Heilbronn
Deutschland

http://www.rechtsanwalt-ok.de Zum Impressum LinkedIn