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Wohnungseigentumsrecht
Auch wer eine Eigentumswohnung besitzt kann schnell in die Verlegenheit kommen einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu benötigen. Werden z.B. in der Eigentümerversammlung Entscheidungen getroffen die für Sie zum Nachteil sind, wird Ihnen ein Rechtsanwalt wichtige Tipps zum Wohnungseigentumsrecht geben. Auch bei der Anschaffung einer Wohnung hilft ihnen ein Rechtsanwalt Fallen zu vermeiden. Durch die Komplexität im Wohnungseigentumsrecht ist nur ein Rechtsanwalt die richtige Adresse. Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie teilen wollen ist im Wohnungseigentumsrecht auf Vieles zu achten.
Viele Wohnungseigentümer kennen auch Ihre Rechte und Pflichten nicht, weil Sie nie einen Rechtsanwalt befragt haben. Auf Rechtsanwalt.com können Sie dies nachholen und schnell den richtigen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht finden. Dieser wird Sie auch im Streitfall vor Gericht im Wohnungseigentumsrecht vertreten. Gerade Baumängel können im Wohnungseigentumsrecht schnell einen Rechtsanwalt auf den Plan rufen. Bei der Anfechtung von Beschlüssen sollten Sie auch nicht auf den Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht verzichten.
Die Rechtsanwalt -Suche von Rechtsanwalt.com stellt sich, dass Sie immer den richtigen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht finden. Durch die Online-Beratung durch einen echten Rechtsanwalt können Sie Fragen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gleich im Vorfeld stellen.
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Urteile
  • Unklare Provisionsabrede in Zeitungsannonce geht zu Lasten des Maklers
    Ein Kaufinteressent für eine Eigentumswohnung meldete sich auf die Anzeige eines Immobilienmaklers. Vor Besichtigung des Kaufobjekts übersandte ihm der Makler ein Exposé das unter anderem den Text enthielt, der Kaufpreis betrage "90.000 DM plus Provision". Der Interessent kaufte die Eigentumswohnung. Der Makler verlangte daraufhin von ihm eine Vermittlungsprovision. Der Käufer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, eine wirksame Provisionsvereinbarung sei nicht getroffen worden.
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  • Unrichtige Auskunft des Maklers über Wohnfläche führt zu Wegfall des Anspruchs auf Provision
    Gibt ein Makler gegenüber einem Kunden die Wohnfläche des zu erwerbenden Reihenhauses unrichtig mit 110 qm statt tatsächlicher 93,15 qm an, steht ihm wegen dieser Vertragsverletzung kein Maklerlohn zu.

    In einem derartigen Fall macht sich der Makler darüber hinaus schadensersatzpflichtig, wenn seinem Kunden durch den Erwerb des Hauses mit geringerer als angenommener Wohnfläche ein Schaden entsteht. Der Schaden kann in dem Vermögensnachteil bestehen, der dem Kunden durch den Erwerb des Hauses entstand, wenn er ein vergleichbares anderes, preisgünstigeres Objekt hätte erwerben können.
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  • Untermaklervertrag: Schadensersatz des Hauptmaklers bei Nichtmitteilung besonderer Vertragsbedingungen mit dem Kunden
    Bei einem Untermaklervertrag hängt der Provisionsanspruch des Untermaklers - soweit nichts anderes vereinbart wurde - grundsätzlich von der Durchsetzbarkeit des Provisionsanspruchs des Hauptmaklers ab. Kann der Hauptmakler seine Provision nicht durchsetzen, so geht auch der Untermakler leer aus.
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  • Unvollständiger Nachweis der Maklerprovision: Verkäufernamen muss genannt sein
    Ein Makler, der einem Kunden ein großflächig bebautes Anwesen angeboten hat, ohne jedoch den Namen des Eigentümers zu nennen, hat keinen Anspruch auf Maklerprovision, da er die Kaufgelegenheit nicht vollständig nachgewiesen hat. Bringt der Kaufinteressent den Namen des Eigentümers anderweitig in Erfahrung und kommt es daraufhin zum Vertragsschluß, geht der Makler angesichts seines unvollständigen Nachweises leer aus.

    Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.1998, 7 U 219/97. NJW-RR 1999, 349 / RdW 1999, 245
  • Unterzeichneter Objektnachweis als Maklervertrag
    Nicht jede Entgegennahme von Maklerdiensten beinhaltet den Abschluss eines Maklervertrages, der den Auftraggeber zur Zahlung einer Provision verpflichtet, wenn er das angebotene Objekt erwirbt oder mietet. Vielmehr ist es Sache des Maklers, dem Kauf- oder Mietinteressenten deutlich zu machen, dass auch Vertragsbeziehungen eingegangen werden sollen und die Zahlung einer Provision erwartet wird.
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